LEAP-SE Cofund Call 2026

Kooperative Forschungsprojekte mit afrikanischen Partner:innen zu nachhaltiger Energie

Der LEAP-SE (Long-Term Joint EU-African Union Research and Innovation Partnership on Sustainable Energy) Cofund Call 2026 ermöglicht die Zusammenarbeit mit in der Afrikanischen Union (AU) ansässigen Organisationen zu nachhaltigen Energielösungen.

Was wird gefördert?

Der LEAP-SE Cofund Call 2026 ermöglicht die Zusammenarbeit mit in der Afrikanischen Union (AU) ansässigen Organisationen zu nachhaltigen Energielösungen. Österreichische Projektnehmende können sich an folgenden Ausschreibungsthemen beteiligen:

  • Smart stand-alone systems (MAR 3)
  • Smart grid (different scales) for off-grid application (MAR 4)

Nähere Erläuterungen zu den beiden Ausschreibungsthemen finden Sie im transnationalen Ausschreibungsleitfaden (siehe transnationale Ausschreibungswebsite).

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Kostenleitfaden, den sie unter den Ausschreibungsdokumente finden.

Wer wird gefördert?

Akteurinnen und Akteure aus zahlreichen Ländern in Afrika und Europa sind eingeladen ihre Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen. 

Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Land jede Multi-Annual Roadmap (MAR) fördern kann. Einen Überblick dazu finden Sie im transnationalen Ausschreibungsleitfaden auf der transnationalen Ausschreibungswebsite.

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie im Instrumentenleitfaden für kooperative F&E-Projekte – transnationale Ausschreibungen (siehe Downloadcenter).

Die maximale Förderung für den österreichischen Projektanteil beträgt EUR 200.000. Die minimale Förderung für den österreichischen Projektanteil beträgt EUR 100.000.

Was sind die Einreichkriterien?

Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des Instrumentenleitfadens für kooperative F&E-Projekte – transnationale Ausschreibungen (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung erfüllen. Unter anderen umfassen die nationalen Kriterien die folgenden Bedingungen:

  • In kooperativen F&E-Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein.
  • Alle österreichischen Partner:innen eines Projekts müssen die gleiche Forschungskategorie (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung) im Antrag wählen.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.
  • Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperativen F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 200.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.

Das transnationale Konsortium muss zumindest zwei voneinander unabhängige Organisationen aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder zu Horizon Europe assoziierten Ländern und weitere zwei voneinander unabhängige Organisationen aus zwei Ländern der Afrikanischen Union umfassen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig. 

In der ersten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:

  • Online-Formular (grober Kostenplan, kurze Beschreibung Ihrer Rolle im Projekt, österreichische Projektpartner:innen, Jahresabschlüsse etc.) im eCall,
  • das Pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang.

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 5. Februar 2026, 16:00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 9. Februar 2026, 12:00 Uhr MESZ im eCall.

In der zweiten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:

  • Online-Formular (grober Kostenplan, kurze Beschreibung Ihrer Rolle im Projekt, österreichische Projektpartner:innen, Jahresabschlüsse etc.) im eCall,
  • das Full Proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 24. Juni 2026, 16:00 Uhr MESZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 26. Juni 2026, 12:00 Uhr im eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden Ende April 2026 vorliegen, die der zweiten Stufe im November 2026. Mit der Förderentscheidung ist im Dezember 2026 zu rechnen. Projekte müssen spätestens bis 1. April 2027 starten.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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