Von der Idee zum Ergebnis
Die drei Säulen der Förderung decken folgende Prozessschritte ab: die Ideenfindung, den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Netzwerkes sowie die Umsetzung der Projektidee als Produkt oder Dienstleistung.
Wodurch kann und soll der Mehrwert der 77-03 Förderung entstehen?
Der Mehrwert für ländliche Regionen soll durch die Einbindung mehrerer Partnerorganisationen entstehen, die ein breites thematisches und/oder wirtschaftliches Spektrum abdecken (Multi-Akteurs-Ansatz). Diese Akteur:innen arbeiten auf innovative Weise zusammen, vorzugsweise auch bereichs- bzw. branchenübergreifend. Zentrale Elemente sind eine breite Beteiligung sowie das gemeinsame Entwickeln von Lösungen. Dabei sollen die Prinzipien des Smart Village Konzepts, wie z. B. Partizipation und Kooperation, und eine strategische Herangehensweise berücksichtigt werden. Abschließend sollen die Ergebnisse verbreitet und zugänglich gemacht werden.
Der Smart Village Ansatz - Innovation gemeinsam entwickeln
Die Berücksichtigung des Smart Village-Ansatzes in der Förderung 77-03 bedeutet in erster Linie neue Lösungen, neue Ideen und innovative Ansätze. Mithilfe dieses Werkzeugkoffers können Probleme und Herausforderungen in einem lokalen oder regionalen Kontext adressiert werden.
Da die Fördermaßnahme 77-03 auf dem Multi-Akteurs-Ansatz basiert, kann die „aktive Gruppe von Bürger:innen“ weiter gefasst werden: Dazu zählen wirtschaftlich tätige Akteur:innen bzw. Stakeholder des wirtschaftlichen Lebens wie Unternehmer:innen und Gewerbetreibende im Ort. Angesprochen werden auch Bürger:innen in ihrer Rolle als Arbeitnehmer:innen oder Arbeitgeber:innen. Neue Technologien/Digitalisierung können zur Entwicklung alternativer Lösungen herangezogen werden. Letzteres ist jedoch kein Muss.
Jeder der drei Förderprozesse entspricht einem Fördergegenstand:
- Regionaler Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess (FG 1)
- Ländliches Innovationsunterstützungsnetzwerk (FG 2.1. LIN)
- Ländliche Innovationspartnerschaft (FG 2.2. LIP)
Jeder Förderprozess endet mit einer konkreten Strategie. In dieser Strategie wird das weitere Vorgehen festgehalten, die beteiligten Akteur:innen sowie der Zeitplan für die nächsten Schritte festgelegt.
Wer sind die Fördergeber?
Fördergeber sind die Europäische Union, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) sowie die Bundesländer.
Detaillierte Informationen zur Fördermaßnahme und den einzelnen Prozessphasen finden Sie auf der Website der Förderung: Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (77-03).
Einen guten thematischen Einstieg erhalten Sie mit
Kontakt
Bewilligende Stelle:
Für allgemeine Informationen zu den Fördergegenständen der Fördermaßnahme 77-03 (Ländliche Innovationssysteme) wenden Sie sich bitte direkt an das Team Regionale Innovationssysteme ([email protected]). Falls Sie Ihr Anliegen bzw. Ihre Fragen telefonisch stellen möchten, wenden Sie sich bitte an Karin Peter (+43 664 88452051).
Technische Fragen zur Einreichplattform DFP der AMA:
AgrarMarkt Austria (AMA)
Tel.: 05 03151 99
E-Mail: [email protected]