Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP)
(77-03-BML-FG-2.2-LIP)
Call geöffnet von Montag, 04.05.2026, 00:01 bis Montag, 27.07.2026, 23:59 Uhr
Das Fördervolumen des aktuellen Calls beträgt 2.800.000,- EUR.
- Förderung: max. 350.000 EUR für die gesamte Projektlaufzeit von bis zu drei Jahren. Hinweis: das Projekt muss bis spätestens 31. Mai 2029 abgeschlossen sein.
- Fördersatz Sach- und Personalkosten: 100 %. Die für das LIP-Projekt kalkulierten Projektmanagement-Kosten dürfen max. 20 % der Projektgesamtkosten ausmachen.
- Fördersatz Investitionen: 65 %. Investitionen dürfen im Ausmaß von max. 20 % der Projektgesamtkosten kalkuliert werden.
Zusätzlicher Hinweis zur Leistungserbringung von „verbundenen Unternehmen“ - § 66 GSP-AV (GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung in der Fassung vom 3.1.2026):
Werden in einem Projekt Leistungen von verbunden Unternehmen und Partnerunternehmen oder von Vereinen, Personengesellschaften und Unternehmen erbracht, deren Organe, Geschäftsführer:innen, Gesellschafter:innen oder anderweitige Funktionsträger:innen sowohl beim Förderwerbenden als auch beim Auftragnehmenden eine Funktion innehaben, sind ausschließlich Selbstkosten ohne Gewinnaufschläge förderfähig. Die Antragstellenden sind verpflichtet anzugeben, ob eine derartige Verbindung besteht.
Das Informationsblatt Begründung der Kosten (Kostenplausibilisierung) gibt Auskunft über die Höhe der Selbstkosten.