Beschaffungen in geförderten Projekten

Wenn Sie im Rahmen Ihres FFG-Projektes Beschaffungen planen bzw. durchführen gelten dafür Regelungen, die unbedingt einzuhalten sind. Wenn Sie dem Vergabegesetz unterliegen, müssen die gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls eingehalten werden. Wenn Sie nicht dem Vergabegesetz unterliegen, müssen Sie wie im Vertrag bzw. Kostenleitfaden vorgegeben Vergleichsangebote einholen. Nur so können die Kosten anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Beschaffungen grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten ist.

Die Checklisten sollen Sie dabei unterstützen, die korrekte Vorgangsweise und Dokumentation im Rahmen von geförderten Projekten vorzunehmen.  
 

Ich unterliege dem Vergaberecht  Ich unterliege NICHT dem Vergaberecht 

 

Gilt für RRF-Projekte; für andere Projekte nur sofern dies vertraglich festgehalten wurde:

Die FFG prüft die korrekte Durchführung der Beschaffung anhand von Checklisten. Für jede Beschaffung ab EUR 50.000,-- (netto) ist verpflichtend eine Checkliste auszufüllen und mit dem nächsten Bericht im Projekt vorzulegen (upload im eCall). Zusätzlich zu den Checklisten ist eine Übersicht aller im Projekt durchgeführten und geplanten Beschaffungen (fortlaufende Nummerierung) vorzulegen.