Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) haben alle Personen das Recht auf Zugang zu Informationen von öffentlichen Stellen. Auch die FFG unterliegt dem IFG und nimmt Informationsbegehren entgegen.  

Damit wir Ihr Informationsbegehren schnell und rechtssicher bearbeiten können, bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

Anforderungen an ein gültiges Informationsbegehren:

  • Form: Das Begehren muss schriftlich und in deutscher Sprache erfolgen.
  • Kennzeichnung: Bitte bezeichnen Sie Ihre Anfrage ausdrücklich als „Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz“.
  • Inhalt: Beschreiben Sie klar und präzise, welche Informationen Sie wünschen, zu welchem Thema und in welcher Form.
  • Identifikation: Anonyme Informationsbegehren sind unzulässig. Bitte geben Sie folgende Daten an:
    • Vor- und Nachname
    • E-Mail-Adresse
    • Telefonnummer (optional)
    • Zudem müssen Sie Ihre Identität glaubhaft nachweisen.

Falls Sie die angeforderten Informationen zur Ausübung der Meinungsfreiheit benötigen (etwa als Journalist:in oder Vertreter:in einer zivilgesellschaftlichen Organisation), teilen Sie uns dies bitte mit.

Kontrollieren Sie die Vollständigkeit aller Angaben vor dem Versenden und schicken Sie Ihr Informationsbegehren ausschließlich an: [email protected]

Sollten die genannten Anforderungen nicht erfüllt sein, kann es sein, dass wir Ihr Informationsbegehren nicht bearbeiten können oder ablehnen müssen.

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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