Rohstoffe 2025

Zukunft sichern – Innovationen für eine sichere Rohstoffversorgung

Im Rahmen der Ausschreibung unterstützt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) innovative Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in den Themengebieten der Gewinnung mineralischer Rohstoffe und der Nutzung des geologischen Untergrundes für Tiefengeothermie und Carbon Capture and Storage (CCS). Zur Förderung von kooperativen F&E-Projekten sowie zur Finanzierung einer F&E-Dienstleistung stellt das BMF insgesamt 5,23 Mio. EUR zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Es stehen folgende Ausschreibungsschwerpunkte zur Einreichung kooperativer F&E-Projekte in den Themengebieten der Gewinnung mineralischer Rohstoffe und der Nutzung des geologischen Untergrundes für Tiefengeothermie und Carbon Capture and Storage (CCS) zur Verfügung:

  • Digitalisierung und Automatisierung
  • Sicherheit
  • Potentiell verwertbare Reststoffe

Zusätzlich wird die Einreichmöglichkeit von F&E-Dienstleistungen zu folgendem Thema angeboten:

  • Wirtschaftspolitische Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten

Wer wird gefördert?

Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Kooperative F&E-Projekte: Pro Vorhaben ist eine Förderung von mindestens 100.000 EUR bis maximal 1,2 Mio. EUR möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 85 %. Nähere Informationen finden Sie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.

F&E-Dienstleistung: Im Rahmen der Ausschreibung soll eine F&E Dienstleistung finanziert werden. Die Finanzierungssumme beträgt maximal 100.000 EUR (excl. USt.).

Was sind die Einreichkriterien?

Kooperative F&E-Projekte: Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Im Konsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein. Zudem darf kein Unternehmen mehr als 70% der förderbaren Projektkosten tragen und der Anteil der Forschungseinrichtungen an den förderbaren Kosten darf kumuliert 70% nicht übersteigen.

F&E-Dienstleistung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem Inland und Ausland, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung findet online über den eCall statt und beinhaltet insbesondere folgende Elemente:

  • Inhaltliche Projekt- bzw. Angebotsbeschreibung inklusive Arbeitsplan
  • Beschreibung des Konsortiums im Förderantrag bzw. des:der Bietenden bzw. der Bietergemeinschaft in einer F&E Dienstleistung
  • Kostenkalkulation

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Mitte Juli 2026 vorliegen.

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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