Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, die nicht zur österreichischen Bundesverwaltung gehören. Es können Unternehmen jeder Rechtsform (zum Beispiel AG, GmbH, KG, OG) einen Antrag stellen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind ausgeschlossen.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im Antragsformular bestätigt, in den letzten drei Jahren die Obergrenze von insgesamt 300.000 EUR an De-minimis-Förderungen nicht überschritten zu haben. Bitte beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung und die darin genannten Ausnahmen.
Skills Schecks können auch für Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen beantragt werden.
Nicht förderbar sind:
- Unternehmen in Gründung
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z. B. Clusterorganisationen, Vereine mit entsprechendem Vereinszweck)
- Selbstverwaltungskörper, staatliche Verwaltungen, Behörden und Gemeinden