Skills Schecks 2026 - Frequently Asked Questions (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Ausschreibung Skills Schecks 2026

Im Juli führen wir eine umfassende Systemumstellung durch, um unsere digitalen Prozesse effizienter und leistungsfähiger zu gestalten.

Anträge und Berichte, die zwischen 19.06. und 02.07. eingereicht werden, können erst ab 08.07. bearbeitet werden.

Zwischen dem 03.07. und dem 07.07. sind weder Antragstellungen noch die Einreichung von Endberichten möglich.

Bitte beachten Sie: Skills Schecks müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.

Bitte berücksichtigen Sie diese Zeitfenster und reichen Sie Ihre Anträge oder Berichte rechtzeitig im Voraus ein.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Kooperation.

Die Skills Schecks unterstützen Unternehmen mit Niederlassung in Österreich bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). 

Im Fokus stehen Weiterbildungen zu Schlüsseltechnologien und Stärkefeldern der Industriestrategie Österreich 2035. Dazu zählen Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips und elektronische Komponenten, fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, fortgeschrittene Werkstoffe, Life Sciences und Biotechnologie, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätstechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien.

Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, die nicht zur österreichischen Bundesverwaltung gehören. Es können Unternehmen jeder Rechtsform (zum Beispiel AG, GmbH, KG, OG) einen Antrag stellen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im Antragsformular bestätigt, in den letzten drei Jahren die Obergrenze von insgesamt 300.000 EUR an De-minimis-Förderungen nicht überschritten zu haben. Bitte beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung und die darin genannten Ausnahmen.

Skills Schecks können auch für Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen beantragt werden.

Nicht förderbar sind:

  • Unternehmen in Gründung
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z. B. Clusterorganisationen, Vereine mit entsprechendem Vereinszweck)
  • Selbstverwaltungskörper, staatliche Verwaltungen, Behörden und Gemeinden
     

Gefördert werden Kosten für externe berufliche Weiterbildungen, die zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.

Damit eine Weiterbildung mit einem Skills Scheck gefördert werden kann, muss sie deutliche inhaltliche Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Bereiche der Transformation setzen:

  • Ökologische Nachhaltigkeit 
    Weiterbildungen mit Fokus auf den ökologischen Wandel, die nachhaltige Ausrichtung von Geschäftsprozessen sowie den Aufbau von Transformationskompetenzen – sowohl auf strategischer als auch auf praktischer Umsetzungsebene.
    • Technologien für den ökologischen Wandel
      z.B. Wasserstoff, Photovoltaik, Elektromobilität, eFuels, Smart Grids, Wärmepumpe, Energiespeichertechnologien mit klarem Umwelt- bzw. Klimanutzen / zur Integration erneuerbarer Energien / zur Dekarbonisierung von Energiesystemen / mit Beitrag zur Emissionsreduktion, Carbon Management
    • Management- und Anwendungskompetenzen für nachhaltige Technologien
      z.B. Ökobilanzierung, CO₂-Fußabdruck, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, ökologisches Bauen, und nachhaltiges Energiemanagement zur Integration erneuerbarer Energien bzw. Reduktion von Treibhausgasemissionen
    • Nachhaltige Materialien & industrielle Kreisläufe
      z.B. Recyclingtechnologien, Sekundärrohstoffe, nachhaltige und innovative Materialien (wie biobasierte Materialien, Leichtbau, Holzbau), Stoffkreisläufe
  • Digitalisierung, Daten und Automatisierung
    Weiterbildungen mit Fokus auf digitale Kompetenzen und Technologien (spezialisierte daten-, KI- und automatisierungsbasierte Anwendungen):
    • Digitale Technologien & IT-Anwendungen
      z.B. Webdesign und digitale Nutzererfahrungen, IT-Sicherheit und Cybersecurity, Programmierung und Softwareentwicklung, Systemadministration, Cloud Computing, BIM, Digitale Marketinganwendungen
    • Advanced Manufacturing & Lieferketten
      z.B. Robotik & kollaborative Robotersysteme, Additive Fertigung (3D-Druck), Automatisierungstechnik in der Produktion, Digitale Logistik und Supply-Chain Systeme
    • Daten-, KI- und Automatisierungskompetenzen
      z.B. Big Data, KI, Smart Manufacturing, IoT- und KI-basierte Produktionssysteme, Digitale Zwillinge, Machine Learning

  • Weiterbildungen, die vor der Einreichung begonnen oder bereits abgeschlossen wurden
  • Weiterbildungen ohne klaren Schwerpunkt auf ökologische Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung und ohne Bezug zur Industriestrategie Österreich 2035
  • Teilnahme an Tagungen, Symposien, Kongressen oder Konferenzen
  • Weiterbildungskosten, die bereits von anderer Stelle gefördert werden (keine Mehrfachförderung)
  • Beratungsleistungen, Coachings, Mentoring
  • Produktschulungen (z.B. Softwareschulungen vom Hersteller der Software)
  • Weiterbildungen zur Digitalisierung für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Flatrate-Angebote mit Pauschalzugang zu einem größerem Weiterbildungsangebot
  • Weiterbildungen, die auf den Erwerb digitaler Grundkompetenzen abzielen. Dazu zählen insbesondere Office-Grundkenntnisse, Zertifizierungen wie ECDL/ICDL, die Nutzung von Kollaborations- und Kommunikationstools, digitale Zusammenarbeit sowie grundlegende Medien- und Content-Anwendungen (z. B. digitale Fotografie oder einfache Bild-, Audio- und Videobearbeitung).
  • Weiterbildungen zu allgemeinem Energiemanagement oder Energieeinsparung ohne ökologischen Schwerpunkt (z.B. Energieberater:in)
  • Schulungen zu gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten (z.B. Abfallbeauftragte:r)
  • Weiterbildungen zu allgemeinen Management- bzw. Organisationskompetenzen (z.B. Projekt-, Change-, Lean-Management, Scrum, ITIL, Agile, Requirements Engineering), auch wenn sie häufig im IT-Kontext oder für Ökologisierungsprozesse eingesetzt werden
  • Individuell zugeschnittene Weiterbildungen, Inhouse-Schulungen sowie Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • Nachhaltigkeitsthemen ohne Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit (z.B. ESG, SDGs, CSR)
  • Weiterbildungen mit Fokus auf rechtliche Aspekte (z.B. NIS2, DSGVO – außer, es geht um deren Implementierung in IT-Systemen)
  • Weiterbildungen in Elektrotechnik, Elektronik oder Netzwerkinstallation
  • Zertifizierungen und Prüfungen, die zusätzlich zur Weiterbildung angeboten werden und separat gebucht werden müssen
  • Abschlussarbeiten ohne dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der (dualen) Lehrausbildung
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Sonstige Kosten wie Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten, ÖH-Beitrag, Bearbeitungsgebühren
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, beispielsweise im Rahmen einer (Bildungs-)Karenz

Geförderte Weiterbildungen können bei 

besucht werden.

Auch online durchgeführte Weiterbildungen dieser Weiterbildungsanbieter sind förderbar.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Scheck 50 % der externen Weiterbildungskosten, maximal jedoch 5.000 EUR pro Scheck. Das Unternehmen kann für max. 5 Mitarbeiter:innen ein Skills Scheck beantragen. 

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).

  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
  • Im Antrag sind Weiterbildungsstart und -ende anzugeben. Die im Antrag angegebenen Start- und Enddaten der Weiterbildung sind verbindlich. Die Weiterbildung muss frühestens am genannten Startdatum bzw. spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung beginnen und bis zum angegebenen Weiterbildungsende abgeschlossen sein.
  • Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme darf max. 18 Monate betragen. Achtung: Die Frist von 18 Monaten startet mit dem Antragsdatum, nicht mit dem Beginn der Weiterbildung.
  • Für jede:n Mitarbeiter:in ist ein eigener Skills Scheck zu beantragen.
  • Pro Mitarbeiter:in wird nur eine Weiterbildung gefördert; diese ist auf der Website des Anbieters als eine Weiterbildungsmaßnahme separat buchbar. Übersichtsseiten oder Kursbündel, die mehrere Module enthalten, welche einzeln gebucht werden, zählen nicht als eine Weiterbildung.
  • Pro Unternehmen können maximal 5 Schecks genehmigt werden.
  • Die Rechnung zu der Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
  • Die Weiterbildung muss einen deutlichen Schwerpunkt auf ökologische Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen. Besonders berücksichtigt werden Schwerpunkte in den Schlüsseltechnologien und Stärkefeldern der Industriestrategie Österreich 2035. 
  • Es werden ausschließlich Weiterbildungen gefördert, die öffentlich zugänglich sind, auf der Website des Anbieters ausgewiesen und buchbar sind. Ein Link zur Weiterbildungsbeschreibung ist im Antrag verpflichtend anzugeben.
  • Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter besucht werden.
  • Ein Wechsel der Weiterbildung nach Förderungszusage ist nicht möglich. Es kann nur die genehmigte Weiterbildung gefördert werden.
  • Bei Weiterbildungen mit einem Pauschalpreis für mehrere Personen sind die Kosten pro Teilnehmer:in auszuweisen. Pro Teilnehmer:in ist der anteilige Preis förderbar. Beispiel: Die Kosten betragen 10.000 Euro, 10 Mitarbeiter:innen nehmen teil – hier sind 5 Skills Schecks förderbar, mit jeweils 1.000 Euro Kosten und 500 Euro Förderung.
  • Skills Schecks können auch für Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen beantragt werden.

Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

Detaillierte Informationen finden Sie direkt bei der Einreichung bzw. im eCall-Tutorial.

Die im Antrag angegebenen Start- und Enddaten der Weiterbildung sind verbindlich. Wenn die Weiterbildung zu diesen Terminen nicht besucht werden kann, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, das Programmmanagement zeitnah über eine eCall-Nachricht im betreffenden Antrag zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie:

  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
  • Die Weiterbildung muss frühestens am genannten Startdatum bzw. spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung beginnen.
  • Die Weiterbildung ist bis zum angegebenen Weiterbildungsende abzuschließen.
  • Die Rechnung zur Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.

Alle weiteren Vorgaben finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Nach Abschluss der genehmigten Weiterbildung und der Bezahlung der Rechnung müssen Sie die Originalrechnung als Endbericht im eCall übermitteln.

Im Zuge des Endberichts verlangt die FFG korrekte und vollständige Rechnungen und Dokumente.

Stichprobenartig werden auch weitere Dokumente wie beispielsweise die Teilnahmebestätigung, ein Überweisungsbeleg oder die Bestätigung eines Arbeitsverhältnisses nachgefordert bzw. vor Ort geprüft.

Die Einreichung des Endberichts muss spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Weiterbildung erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Endberichts durch die FFG. Die Rechnung (Originalbeleg) ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Weiterbildung im eCall als Endbericht einzureichen.

Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Die FFG hat während der gesamten Laufzeit der Förderung und auch danach die Möglichkeit, die von den Fördernehmenden gemachten Angaben und die Abwicklung der Förderung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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