Breitband Austria 2030: Connect - Ausschreibung bis 12.04.2024

Verbesserung der flächendeckenden Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen

BBA2030:C ist eine De-Minimis-Beihilfe und strebt eine erhöhte Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderen sozioökonomischen Schwerpunkten an. Dies betrifft Standorte von Gemeinden, KMUs, EPUs, öffentlichen Bildungs-/Einrichtungen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Fischerei- und Aquakulturbetrieben. Die Förderung gilt im gesamten Bundesgebiet, mit laut Sonderrichtlinie definierten Ausnahmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die einmalig anfallenden Erschließungskosten in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung eines symmetrischen Gigabit-Zugangs durch einen Telekom-Anbieter.

Wer wird gefördert?

Gemeinden (für Standorte von öffentlichen Bildungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen im eigenen Betrieb/Eigentum), KMU/EPU, Öffentliche Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, Fischerei- und Aquakulturbetriebe.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen 50.000 EUR. Die maximale Förderquote für den Anschluss von öffentlichen Bildungseinrichtungen durch Gemeinden ist 90%. Die maximale Förderquote für alle anderen Fördernehmenden beträgt 75%. D.h. es können maximal Förderungen von 45.000 EUR für öffentliche Bildungseinrichtungen bzw. 37.500 EUR für alle anderen Anträge ausbezahlt werden. Es kann zu einer Verringerung der Förderung durch die geltenden De-Minimis-Regelungen bei land- bzw. forstwirtschaftliche sowie Fischerei- und Aquakulturbetriebe kommen, weitere Informationen sind im Ausschreibungsleitfaden zu finden. Ein Vorhaben ist nur förderbar, wenn die förderungsfähigen Projektkosten mindestens 5.000 Euro betragen.

Was sind die Einreichkriterien?

Technisch muss die Infrastruktur eine symmetrische gigabitfähige Nutzung erlauben. Das nach Projektende monatlich genutzte Internetprodukt muss mindestens 200 Mbit/s im Download liefern können. Für öffentliche Bildungseinrichtungen muss das Internetprodukt mindestens 100 Mbit/s im Download bieten können.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist nur elektronisch via eCall möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ausschreibung wurde mit dem 12.04.2024 geschlossen.

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Ausschreibungsleitfaden

Erste Schritte zum Antrag

Kostenkalkulation BBA2030:C

Verpflichtungserklärung 

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage

eCall

Ausschreibungsrelevante Unterlagen BMF

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