Breitband Austria 2030: Connect

Verbesserung der flächendeckenden Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen für KMUs, EPUs, öffentlichen Einrichtungen und Gemeinden
BBA2030:C

Das Förderungsprogramm BBA2030:C unterstützt das Ziel der Breitbandstrategie 2030, einer flächendeckenden Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis zum Jahr 2030.

BBA2030:C strebt eine wesentliche Verbesserung der Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkten an Standorten von KMUs, EPUs, öffentlichen Einrichtungen, land- bzw. forstwirtschaftlichen sowie Fischereibetrieben im gesamten Bundesgebiet an. Im Vordergrund steht dabei das Interesse einer unmittelbaren Nutzung der mit Förderungen errichteten symmetrischen Gigabit-Zugänge mittels Internetzugangsdienste und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Anwendungen und Dienste zu nutzen.

Was ist neu?

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMF - Bundesministerium für Finanzen
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung jederzeit möglich
Zielgruppe Gemeinden, KMU/EPU, Öffentliche Einrichtungen
Auswahl durch Jury
Was wird gefördert Gegenstand der Förderung sind die einmalig anfallenden Erschließungskosten in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung eines symmetrischen Gigabit-Zugangs in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkten an den Standorten von KMUs, EPUs, öffentlichen Einrichtungen, land- bzw. forstwirtschaftlichen sowie Fischereibetrieben durch eine Betreiberin bzw. einen Betreiber von Kommunikationsdiensten.
Min. / max. Förderung Ein Vorhaben ist nur förderbar, wenn die förderungsfähigen Projektkosten mindestens 5.000,- Euro betragen. / Bei jedem Vorhaben sind maximal 50.000,- Euro förderungsfähig.
Welche Kosten werden gefördert? Die an die Förderungsnehmerin bzw. den Förderungsnehmer weitergereichten einmalig anfallenden Erschließungskosten in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung eines symmetrischen Gigabit-Zugangs. Im Sinne dieser Sonderrichtlinie sind das in der Regel die Kosten für: a) Tiefbauarbeiten, b) Leerverrohrung, c) LWL-/Glasfaserkabel, d) Faserverteiler und Zugangspunkte inklusive deren Einbau,              e) Kosten für investitionsbezogene Planungs- und Projektmanagementleistungen des Vorhabens.
Min. / max. Laufzeit 6 - 12 Monate
Verfügbarkeit von 23.03.2022 - laufend

Kontakt

DI Walter KANTOR
DI Walter KANTOR
Programmmanagement

T 0043577555126
Mag. (FH) Sophie ZADRAZIL
Mag. (FH) Sophie ZADRAZIL
Programmmanagement

T 0043577555134
Markus PASOVIC BSc
Markus PASOVIC BSc
Programmmanagement

T 0043577555142

Breitbandbüro des BMF: