Breitband Austria 2030: Connect - 2. Ausschreibung

Infrastrukturförderung für den Ausbau von gigabitfähigen Zugängen für Gemeinden, KMUs, EPUs, öffentliche Einrichtungen, land- bzw. forstwirtschaftliche sowie Fischerei- und Aquakulturbetriebe

BBA2030:C ist eine De-Minimis-Beihilfe und strebt eine erhöhte Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderen sozioökonomischen Schwerpunkten an. Dies betrifft Standorte von Gemeinden, KMUs, EPUs, öffentlichen Bildungs-/Einrichtungen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Fischerei- und Aquakulturbetrieben. Technisch ist die Ausführung auf Point to Point (P2P) auszulegen. Die Förderung gilt im gesamten Bundesgebiet, mit laut Sonderrichtlinie definierten Ausnahmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die einmalig anfallenden Erschließungskosten in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung eines symmetrischen Gigabit-Zugangs durch einen Telekom-Anbieter.

Wer wird gefördert?

Gemeinden (für Standorte von öffentlichen Bildungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen im eigenen Betrieb/Eigentum), KMU/EPU, Öffentliche Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, Fischerei- und Aquakulturbetriebe.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen 50.000 EUR. Die maximale Förderquote für den Anschluss von öffentlichen Bildungseinrichtungen durch Gemeinden ist 90%. Die maximale Förderquote für alle anderen Fördernehmenden beträgt 75%. D.h. es können maximal Förderungen von 45.000 EUR für öffentliche Bildungseinrichtungen bzw. 37.500 EUR für alle anderen Anträge ausbezahlt werden. Es kann zu einer Verringerung der Förderung durch die geltenden De-Minimis-Regelungen bei land- bzw. forstwirtschaftliche sowie Fischerei- und Aquakulturbetriebe kommen, weitere Informationen sind im Ausschreibungsleitfaden zu finden. Ein Vorhaben ist nur förderbar, wenn die förderungsfähigen Projektkosten mindestens 5.000,- Euro betragen.

Was sind die Einreichkriterien?

Der errichtete gigabitfähige Zugang muss als Point-to-Point (P2P) Verbindung ausgelegt sein. Technisch muss die Infrastruktur eine symmetrische gigabitfähige Nutzung erlauben. Das nach Projektende monatlich genutzte Internetprodukt muss mindestens 200 Mbit/s im Download liefern können. Für öffentliche Bildungseinrichtungen muss das Internetprodukt mindestens 100 Mbit/s im Download bieten können.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist nur elektronisch via eCall möglich. Beachten Sie, dass für die Einreichung zwingend die Kooperation eines Telekom-Anbieters erforderlich ist. Der Telekom-Anbieter ist vom Förderwerbenden sowohl beim Antrag als auch beim Endbericht über eCall einzubinden. Der ausführende Telekom-Anbieter ist für die technische Ausführung, für die Darstellung der Kosten und der geplanten Ausbauten im WebGIS Tool des BMWKMS verantwortlich. Der Telekom-Anbieter muss die Umsetzung des Vorhabens gemäß den Förderbedingungen vornehmen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

BBA2030:C ist eine laufende Ausschreibung. Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Die Förderentscheidung trifft der/die zuständige Bundesminister:in auf Basis der Förderempfehlung des Bewertungsgremiums. 

Das Bewertungsgremium tritt alle 2 Monate zusammen:

  • Einreichungen bis KW 22/2026 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 27/2026 behandelt.
  • Einreichungen bis KW 30/2026 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 35/2026 behandelt.
  • Einreichungen bis KW 38/2026 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 43/2026 behandelt.
  • Einreichungen bis KW 46/2026 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 51/2026 behandelt.
  • Einreichungen bis KW 01/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 07/2027 behandelt.
  • Einreichungen bis KW 09/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 15/2027 behandelt.
  • Einreichungen bis KW 17/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 23/2027 behandelt.
  • Einreichungen bis KW 25/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 31/2027 behandelt.
  • Einreichungen bis KW 33/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 39/2027 behandelt.
  • Einreichungen bis KW 41/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 47/2027 behandelt.

Weitere Angebote

51 Ergebnisse
Ausgewählte Filter
GeöffnetX

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.