Breitband Austria 2030: Connect - 2. Ausschreibung

Infrastrukturförderung für den Ausbau von gigabitfähigen Zugängen für Gemeinden, KMUs, EPUs, öffentliche Einrichtungen, land- bzw. forstwirtschaftliche sowie Fischerei- und Aquakulturbetriebe

BBA2030:C ist eine De-Minimis-Beihilfe und strebt eine erhöhte Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderen sozioökonomischen Schwerpunkten an. Dies betrifft Standorte von Gemeinden, KMUs, EPUs, öffentlichen Bildungs-/Einrichtungen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Fischerei- und Aquakulturbetrieben. Technisch ist die Ausführung auf Point to Point (P2P) auszulegen. Die Förderung gilt im gesamten Bundesgebiet, mit laut Sonderrichtlinie definierten Ausnahmen.
Wichtige Änderung zu EU-Verordnung zu De-minimis-Beihilfen für den Agrarsektor – Verzögerungen Formalprüfung

Was wird gefördert?

Gefördert werden die einmalig anfallenden Erschließungskosten in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung eines symmetrischen Gigabit-Zugangs durch einen Telekom-Anbieter.

Wer wird gefördert?

Gemeinden (für Standorte von öffentlichen Bildungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen im eigenen Betrieb/Eigentum), KMU/EPU, Öffentliche Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, Fischerei- und Aquakulturbetriebe.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen 50.000 EUR. Die maximale Förderquote für den Anschluss von öffentlichen Bildungseinrichtungen durch Gemeinden ist 90%. Die maximale Förderquote für alle anderen Fördernehmenden beträgt 75%. D.h. es können maximal Förderungen von 45.000 EUR für öffentliche Bildungseinrichtungen bzw. 37.500 EUR für alle anderen Anträge ausbezahlt werden. Es kann zu einer Verringerung der Förderung durch die geltenden De-Minimis-Regelungen bei land- bzw. forstwirtschaftliche sowie Fischerei- und Aquakulturbetriebe kommen, weitere Informationen sind im Ausschreibungsleitfaden zu finden. Ein Vorhaben ist nur förderbar, wenn die förderungsfähigen Projektkosten mindestens 5.000,- Euro betragen.

Was sind die Einreichkriterien?

Der errichtete gigabitfähige Zugang muss als Point-to-Point (P2P) Verbindung ausgelegt sein. Technisch muss die Infrastruktur eine symmetrische gigabitfähige Nutzung erlauben. Das nach Projektende monatlich genutzte Internetprodukt muss mindestens 200 Mbit/s im Download liefern können. Für öffentliche Bildungseinrichtungen muss das Internetprodukt mindestens 100 Mbit/s im Download bieten können.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist nur elektronisch via eCall möglich. Beachten Sie, dass für die Einreichung zwingend die Kooperation eines Telekom-Anbieters erforderlich ist. Der Telekom-Anbieter ist vom Förderwerbenden sowohl beim Antrag als auch beim Endbericht über eCall einzubinden. Der ausführende Telekom-Anbieter ist für die technische Ausführung, für die Darstellung der Kosten und der geplanten Ausbauten im WebGIS Tool des BMF verantwortlich. Der Telekom-Anbieter muss die Umsetzung des Vorhabens gemäß den Förderbedingungen vornehmen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

BBA2030:C ist eine laufende Ausschreibung. Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Die Förderentscheidung trifft der/die zuständige Bundesminister:in auf Basis der Förderempfehlung des Bewertungsgremiums. 

Das Bewertungsgremium tritt alle 2 bis 3 Monate zusammen. Einreichungen bis KW 51/2024 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 05/2025 behandelt. Einreichungen bis KW 07/2025 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 13/2025 behandelt. Einreichungen bis KW 18/2025 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 24/2025 behandelt. Einreichungen bis KW 27/2025 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 34/2025 behandelt.

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