Breitband Austria 2030: Connect - 2. Ausschreibung Infrastrukturförderung für den Ausbau von gigabitfähigen Zugängen für Gemeinden, KMUs, EPUs, öffentliche Einrichtungen, land- bzw. forstwirtschaftliche sowie Fischerei- und Aquakulturbetriebe BBA2030:C ist eine De-Minimis-Beihilfe und strebt eine erhöhte Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderen sozioökonomischen Schwerpunkten an. Dies betrifft Standorte von Gemeinden, KMUs, EPUs, öffentlichen Bildungs-/Einrichtungen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Fischerei- und Aquakulturbetrieben. Technisch ist die Ausführung auf Point to Point (P2P) auszulegen. Die Förderung gilt im gesamten Bundesgebiet, mit laut Sonderrichtlinie definierten Ausnahmen. Jetzt einreichen Hinweis: Bitte lesen Sie vor der Einreichung alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch. = sectionBottom" :style="isSticky ? `padding-top: ${sectionHeight}px;` : ''" class="relative"> Auf dieser Seite Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung? Was sind die Einreichkriterien? Wie erfolgt die Einreichung? Wann gibt es eine Entscheidung? Ausschreibungsdokumente Hinweise & Links Weitere Angebote Was wird gefördert? Gefördert werden die einmalig anfallenden Erschließungskosten in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung eines symmetrischen Gigabit-Zugangs durch einen Telekom-Anbieter. Wer wird gefördert? Gemeinden (für Standorte von öffentlichen Bildungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen im eigenen Betrieb/Eigentum), KMU/EPU, Öffentliche Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, Fischerei- und Aquakulturbetriebe. Wie hoch ist die Förderung? Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen 50.000 EUR. Die maximale Förderquote für den Anschluss von öffentlichen Bildungseinrichtungen durch Gemeinden ist 90%. Die maximale Förderquote für alle anderen Fördernehmenden beträgt 75%. D.h. es können maximal Förderungen von 45.000 EUR für öffentliche Bildungseinrichtungen bzw. 37.500 EUR für alle anderen Anträge ausbezahlt werden. Es kann zu einer Verringerung der Förderung durch die geltenden De-Minimis-Regelungen bei land- bzw. forstwirtschaftliche sowie Fischerei- und Aquakulturbetriebe kommen, weitere Informationen sind im Ausschreibungsleitfaden zu finden. Ein Vorhaben ist nur förderbar, wenn die förderungsfähigen Projektkosten mindestens 5.000,- Euro betragen. Was sind die Einreichkriterien? Der errichtete gigabitfähige Zugang muss als Point-to-Point (P2P) Verbindung ausgelegt sein. Technisch muss die Infrastruktur eine symmetrische gigabitfähige Nutzung erlauben. Das nach Projektende monatlich genutzte Internetprodukt muss mindestens 200 Mbit/s im Download liefern können. Für öffentliche Bildungseinrichtungen muss das Internetprodukt mindestens 100 Mbit/s im Download bieten können. Wie erfolgt die Einreichung? Die Einreichung ist nur elektronisch via eCall möglich. Beachten Sie, dass für die Einreichung zwingend die Kooperation eines Telekom-Anbieters erforderlich ist. Der Telekom-Anbieter ist vom Förderwerbenden sowohl beim Antrag als auch beim Endbericht über eCall einzubinden. Der ausführende Telekom-Anbieter ist für die technische Ausführung, für die Darstellung der Kosten und der geplanten Ausbauten im WebGIS Tool des BMWKMS verantwortlich. Der Telekom-Anbieter muss die Umsetzung des Vorhabens gemäß den Förderbedingungen vornehmen. Wann gibt es eine Entscheidung? BBA2030:C ist eine laufende Ausschreibung. Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Die Förderentscheidung trifft der/die zuständige Bundesminister:in auf Basis der Förderempfehlung des Bewertungsgremiums. Das Bewertungsgremium tritt alle 2 Monate zusammen: Einreichungen bis KW 22/2026 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 27/2026 behandelt. Einreichungen bis KW 30/2026 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 35/2026 behandelt. Einreichungen bis KW 38/2026 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 43/2026 behandelt. Einreichungen bis KW 46/2026 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 51/2026 behandelt. Einreichungen bis KW 01/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 07/2027 behandelt. Einreichungen bis KW 09/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 15/2027 behandelt. Einreichungen bis KW 17/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 23/2027 behandelt. Einreichungen bis KW 25/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 31/2027 behandelt. Einreichungen bis KW 33/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 39/2027 behandelt. Einreichungen bis KW 41/2027 werden in der Sitzung des Bewertungsgremiums KW 47/2027 behandelt. Steckbrief Geöffnet Einreichzeitraum 26.06.2024 - 31.12.2027, 12:00 Uhr Max. Förderung 45.000 Einreichung Jederzeit Förderung für GebietskörperschaftenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) Kooperation Erforderlich Geltungsbereich National Förderbare Kosten Drittkosten Geldgeber Kontakt Walter KANTOR +43 577 55-5126 E-Mail senden Sophie ZADRAZIL +43 577 55-5134 E-Mail senden Markus PASOVIC +43 577 55-5142 E-Mail senden Digitalisierung Die Digitalisierung verändert Wirtschaft und Gesellschaft tiefgreifend. Daher unterstützen … Mehr Information verfügbar Mehr erfahren Breitband Austria 2030: Connect Das Förderungsprogramm BBA2030:C unterstützt das Ziel der Breitbandstrategie 2030, einer flächendeck… Mehr Information verfügbar Mehr erfahren Ausschreibungsdokumente Ausschreibungsleitfaden BREITBAND AUSTRIA 2030: CONNECT AUSSCHREIBUNGSLEITFADEN (Version 3.0) Erste Schritte zum Antrag Für Antragsteller: Erste Schritte zum Antrag - How To: Connect Erste Schritte zum Antrag Für Antragsteller: Kontaktliste Provider Erste Schritte zum Antrag Für Provider: Erste Schritte zum Antrag und im WebGIS - How To: Connect für Provider Kostenkalkulation BBA2030:C KPM-Excel Verpflichtungserklärung BBA2030:C KMU-Benutzerhandbuch Rechtsgrundlage Sonderrichtlinie BBA2030: Connect (SRL BBA2030:C) Hinweise & Links Breitband Austria 2030: Connect Erklärvideos zur Einreichung Erklärvideo zum Breitbandatlas Erste Schritte zum Antrag Webformular Kontaktdateneingabe für Kontaktliste Für Provider eCall Tutorial Ausschreibungsrelevante Unterlagen BMWKMS Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulstandorten BMB Breitbandatlas KMU-Infos Die Erklärung ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss (sofern möglich) eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition erfolgen. Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status De-minimis-Beihilfen De-minimis-Beihilfen Weitere Angebote Kategorie Scope filters Förderungen 44 Services 7 Status Scope filters Geöffnet 51 geplant 14 Filter schließen 51 Ergebnisse Ausgewählte Filter GeöffnetX Basisprogramm 2026 Förderung von Unternehmensprojekten mit Verwertungspotential ohne Themeneinschränkung Das Basisprogramm steht für alle Unternehmensgrößen zur Verfügung. Mit der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten stärkt es die Transformation von österreichischen Unternehmen und sichert… Mehr Information verfügbar Förderung Geöffnet Einreichzeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026 Max. 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Ziel… Mehr Information verfügbar Förderung Geöffnet Einreichzeitraum 21.04.2026 - 01.10.2026 Mehr erfahren Über die FFG Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein. Mehr erfahren Bleiben Sie verbunden Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden. Ihre E-Mail Adresse
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