Die minimale Projektlaufzeit beträgt 6 Monate, die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung 12 Monate.
Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen 50.000 Euro, die minimal erforderlichen Projektkosten betragen 5.000 Euro pro Projekt. Daraus ergibt sich je nach Förderquote ein Förderbetrag von max. 37.500 Euro (75%) bzw. max. 45.000 Euro (90%), abhängig von De-minimis Obergrenzen.
Zuschuss
Einreichung jederzeit möglich
Alle Ansuchen werden von ExpertInnen der FFG (Abwicklungsstelle) inhaltlich und wirtschaftlich vorbegutachtet (FFG-Gutachten).Das Bewertungsgremium setzt sich aus mindestens drei nationalen/internationalen, unabhängigen und unbefangenen ExpertInnen zusammen. Das Bewertungsgremium trifft für jedes Ansuchen eine Empfehlung zur Förderung (ggf. mit Kürzungen/Auflagen) oder zur Ablehnung.
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