Instrument C22-C

Breitband Connect

Laufzeit der Vorhaben

Die minimale Projektlaufzeit beträgt 6 Monate, die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung 12 Monate.

Höhe der Förderung

Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen 50.000 Euro, die minimal erforderlichen Projektkosten betragen 5.000 Euro pro Projekt. Daraus ergibt sich je nach Förderquote ein Förderbetrag von max. 37.500 Euro (75%) bzw. max. 45.000 Euro (90%), abhängig von De-minimis Obergrenzen.

Finanzierungsart

Zuschuss

Förderquoten in % der Projektkosten

  • Maximal 75% der förderfähigen Projektkosten für Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen bei Anschluss einer öffentlichen Einrichtung sowie für KMU/EPU, welche Ihren Standort anschließen
  • Maximal 90% der förderfähigen Projektkosten für Gemeinden bei Anschluss einer öffentlichen Bildungseinrichtung

Wer ist förderbar

  • Gemeinden
  • außerhalb der Bundesverwaltung stehende kleine und mittlere Unternehmen sowie Ein-Personen-Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
  • öffentliche Einrichtungen
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Fischerei- und Aquakulturbetriebe
  • Öffentliche Einrichtungen

Besondere Anforderungen

  • Eine nachhaltige, punktuelle Verbesserung der Versorgungssituation durch die Anbindung von öffentlichen Bildungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen sowie von KMU/EPU mittels symmetrischer Gigabit-Internetanbindung in Point-to-Point (P2P) Ausführung an das leistungsfähige Backbonenetz.
  • Steigerung der unmittelbaren Nutzung der mit Förderungen errichteten symmetrischen Gigabit-Zugänge anhand von Internetzugangsdiensten.
  • Steigerung der Anzahl von Zugangspunkten für Dritte für den weiteren nachfrageorientierten Ausbau von flächendeckenden gigabitfähigen Zugangsnetzen.

Einreichmöglichkeit

Einreichung jederzeit möglich

Adressierte Ziele

  • Bedarfsorientierter Ausbau von symmetrischen Gigabit-Zugängen an Standorten von KMUs, EPUs, öffentlichen Einrichtungen, land- bzw. forstwirtschaftlichen sowie Fischereibetrieben im gesamten Bundesgebiet.
  • Belebung des Vorleistungsmarktes bei gleichzeitiger Sicherstellung des Wettbewerbs am Endkundenmarkt.

Auswahlverfahren

Alle Ansuchen werden von ExpertInnen der FFG (Abwicklungsstelle) inhaltlich und wirtschaftlich vorbegutachtet (FFG-Gutachten).
Das Bewertungsgremium setzt sich aus mindestens drei nationalen/internationalen, unabhängigen und unbefangenen ExpertInnen zusammen. Das Bewertungsgremium trifft für jedes Ansuchen eine Empfehlung zur Förderung (ggf. mit Kürzungen/Auflagen) oder zur Ablehnung.

Kürzel

C22-C
Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des BMLRT:
Breitband Austria 2030: Connect

Veröffentlicht

On

Förderquote kurz

max. 90% (Gemeinden beim Anschluss öffentlicher Bildungseinrichtungen), max. 75% (KMU/EPU für ihren eigenen Standort, Gemeinden u. öffentl. Einrichtungen beim Anschluss von öffentl. Einrichtungen)

Förderhöhe kurz

≤ 45.000

Titel kurz

C22-C

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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