Ablauf der Förderung:
Informationen zum Ablauf der Förderung und Vorgaben zur Berichtslegung finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden. Beachten Sie auch die Vorgaben im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden und im Kostenleitfaden (siehe Downloadcenter/Ausschreibungsdokumente der jeweiligen Ausschreibung).
Änderungen im Projektverlauf
Informationen zu Vorgehensweise bei Projektänderungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden sowie im eCall Tutorial. Etwaige Ansuchen auf Kostenumschichtung (zwischen Partnern oder/und Kostenkategorien) sind entsprechend den auf der FFG Webseite veröffentlichten Regelungen einzubringen. Allfällige andere Änderungen im Projektverlauf sind der Förderabwicklungsstelle FFG über den eCall unmittelbar zur Kenntnis zu bringen.
Zwischenbericht/Endbericht im eCall richtig einreichen
Unter dem folgenden Link finden Sie eine umfassende Anleitung zur Einreichung der Berichte: Tutorial
Nach Prüfung und Freigabe des Zwischen-/Endberichts wird der Status des Projekts auf „Laufendes Projekt“ bzw. „Projekt abgeschlossen“ gesetzt.
Monitoringbericht für nicht-wirtschaftlich geführte Innovationslabore
Innovationslabore vom Typ B „nicht wirtschaftliche Nutzung“ müssen im Rahmen der Förderung die Art der tatsächlichen Nutzung des Innovationslabors sowie das Ausmaß der Nutzung darstellen, um sicherzustellen, dass die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Monitoring beginnt mit der Inbetriebnahme des Innovationslabors und endet mit dem Ende des Förderungszeitraums. Monitoringberichte sind jährlich gemeinsam mit den Zwischen- bzw. Endberichten zu legen.
Vorlagen
Leitfaden zur Berichtslegung
Allgemeine Dokumente
Alle Dokumente der Ausschreibungen (Ausschreibungsleitfaden, Instrumentenleitfaden, Kostenleitfaden, etc.) finden Sie im jeweiligen Downloadcenter der jeweiligen Ausschreibung im Ausschreibungsarchiv.