Was wird gefördert?
- Ausschreibungsschwerpunkt 1 – Innovationslabor – Einreichschluss: 15.11.2023 / 12:00 Uhr
- Ziel ist der Aufbau und Betrieb eines Innovationslabors als nationale Anlaufstelle und internationales Tor, um Innovationen „Made in Austria“ im Bereich der industriellen Dekarbonisierung schneller zum Durchbruch zu verhelfen.
- Das Innovationslabor soll den Transformationsprozess der produzierenden Industrie in Österreich in Richtung Klimaneutralität maßgeblich befördern und als Katalysator die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie begleiten.
- Ausschreibungsschwerpunkt 2 – Kooperative F&E-Projekte und Leitprojekte im Rahmen von innovativen Großvorhaben – Einreichung geschlossen
- Durch gezielte Unterstützung besonders risikofreudiger und innovativer Unternehmen soll die benötigte Technologieentwicklung beschleunigt werden – begleitet durch exzellente Forschung. Im Fokus stehen Projekte, mit denen das systemische Zusammenwirken einzelner Technologien im industrierelevanten Maßstab oder die Optimierung und/oder Systemintegration von Schlüsseltechnologien zur industriellen Dekarbonisierung untersucht werden.
- Die Förderung des Klima- und Energiefonds im gegenständlichen Ausschreibungsschwerpunkt bezieht sich auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die im Rahmen von kooperativen F&E Projekten der experimentellen Entwicklung bzw. Leitprojekten in direkter Verbindung mit einer Pilot- und Demonstrationsanlage, die bei der KPC im Rahmen des Programms Transformation der Industrie nach UFG eingereicht werden, durchgeführt werden.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe dieser FTI-Initiative sind Unternehmen der produzierenden Industrie, Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbieter entlang der Wertschöpfungskette sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart und Instrument. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.
Was sind die Einreichkriterien?
Die Antragssprache ist Englisch. Die Einreichung des Innovationslabors (Ausschreibungsschwerpunkt 1) sowie eines Leitprojektes (Ausschreibungsschwerpunkt 2) erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der FFG bis spätestens vier Wochen vor Einreichstichtag.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Für die Einreichung im Ausschreibungsschwerpunkt 2 ist verpflichtend eine technische Beschreibung der verbundenen Pilot- und Demoanlage(n) übermittelt werden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte bzw. Angebote in einem einstufigen Juryverfahren evaluiert. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Dezember 2023 /Jänner 2024 vor.
Informationsveranstaltungen
Es werden drei Online-Informationstermine angeboten:
15.06.2023 - 14:00 bis 15:30 Uhr
24.07.2023 - 14:00 bis 15:30 Uhr
21.08.2023 - 14:00 bis 15:30 Uhr
Die Anmeldung zu den Informationsterminen kann ausschließlich per E-Mail erfolgen. [email protected]