Rechtliches Service – FFG Muster-Konsortialvertrag

Von der FFG zur Verfügung gestellte Vertragsmuster bieten FördernehmerInnen Hilfestellung bei der Gestaltung Ihrer Konsortialverträge

Innerhalb der Förderprogramme der FFG können Forschungsprojekte gefördert werden an deren Abwicklung mehrere Partner beteiligt sind, sogenannte kooperative Projekte. Im Rahmen von kooperativen Projekten ist der Abschluss und Nachweis eines Konsortialvertrages zumeist zwingende Voraussetzung für den Abschluss des Fördervertrages oder die Auszahlung der ersten Förderrate. Um die FördernehmerInnen bei der Gestaltung der Konsortialverträge Unterstützung bieten zu können, stellt die FFG einen Muster-Konsortialvertrag inklusive Sidelettern mit den jeweiligen Programmspezifika zur Verfügung.

Weitere Informationen zum FFG Muster-Konsortialvertrag

Das von der FFG zur Verfügung gestellte Vertragsmuster, sowie die programmspezifischen Sideletter, sollen den FördernehmerInnen Hilfestellung bei der Gestaltung Ihrer Konsortialverträge bieten. Der Muster-Konsortialvertrag und die Sideletter werden lediglich in Form von Pdf-Files zur Verfügung gestellt, da Inhalte nicht unreflektiert übernommen werden sollen. Die FördernehmerInnen werden gebeten, sicherzustellen, dass die jeweils aktuellen Muster herangezogen werden.

Erläuterungen zum Muster-Konsortialvertrag

Um den FördernehmerInnen die Arbeit mit sowie die Informationsgewinnung aus den vorliegenden Mustertexten zu ermöglichen, wird im Folgenden kurz auf die Konzeption der Muster eingegangen:

  • Kursive, unterstrichene Textpassagen sind bei der Erstellung des eigenen Konsortialvertrages jedenfalls vollständig und richtig auszufüllen bzw. auszuwählen.
  • [Text in eckigen Klammern] hat hinweisenden Charakter, kann eine alternative Regelung im Hinblick auf zuvor angeführte Regelungen beinhalten, ist gegebenenfalls zu vervollständigen oder es ist der, den Umständen entsprechende Text zu wählen.
  • Text in Fußnoten enthält die für die FördernehmerInnen wichtigen Erklärungen und Hinweise auf Problemstellungen.

Erläuterung zu programmspezifischen Sidelettern

Programmspezifische Sideletter stehen für einzelne Förderprogramme der FFG zur Verfügung. Von FördernehmerInnen sind nur in jenen Fällen die entsprechenden Sideletter im Rahmen der Konsortialvertragsgestaltung zu berücksichtigen, in denen tatsächlich ein entsprechender Sideletter zu einem Programm (z.B. KIRAS, BRIDGE) verfügbar ist.
In den programmspezifischen Sidelettern sind Regelungen bzw. Textpassagen enthalten, die direkt von den FördernehmerInnen zu übernehmen bzw. sinngemäß bei der Konsortialvertragsgestaltung zu berücksichtigen sind. Die Regelungen der jeweiligen Muster-Konsortialvertrag-Sideletter stellen sicher, dass die Ziele des jeweiligen Förderprogramms erreicht werden.
Folgende Mindestinhalte werden von Seiten der FFG gefordert:

  • Grundlegende Regelung der Zusammenarbeit aller ProjektpartnerInnen und des/der KonsortialführerIn 
  • Ausdrückliche Rechte- und Pflichtenübernahme aller FördernehmerInnen aus dem Fördervertrag 
  • Art und Größenordnung der Beiträge der ProjektpartnerInnen 
  • Rechte und Pflichten des/der KonsortialführerIn 
  • Ausschluss alter und Eintritt neuer ProjektpartnerInnen oder des/der KonsortialführerIn 
  • Vorgehensweise bei Insolvenz oder Liquidation von ProjektpartnerInnen/KonsortialführerIn 
  • Regelung zum Eigentum, sowie Modalitäten der Nutzung von alten und neuen Forschungs- und Entwicklungsergebnissen 
  • Publikationsrechte 
  • Haftung innerhalb des Konsortiums (v.a. im Falle von Rückforderung von Beihilfen) 
  • Vertragsbeendigung (vorzeitiges Projektende)

Haftungsfreistellung

Grundsätzlich gilt es darauf hinzuweisen, dass die vorliegenden Mustertexte an die jeweiligen Erfordernisse eines Projektes, an den Willen der Vertragsparteien und an die individuellen gewünschten rechtlichen Wirkungen anzupassen sind. Die zur Verfügung gestellten Muster dienen daher nur als Anregung für mögliche und empfehlenswerte Regelungsbereiche, sind aber nicht zur unmittelbaren Übernahme geeignet. Zur konkreten Gestaltung einer derartigen Vereinbarung ist es jedenfalls empfehlenswert, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Es handelt sich bei den Textvorgaben weder um eine Empfehlung der FFG, diese Texte zu übernehmen, noch übernimmt die FFG in irgendeiner Form eine Haftung für die Verwendung dieser Muster. Die Bereitstellung soll für die FördernehmerInnen lediglich als Checkliste über die möglichen Inhalte dienen, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu erheben.  

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber
Thema
weitere Themen
Zielgruppe
(Gemeinnützige) Vereine, Einzel-ForscherInnen, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kompetenzzentren, Start-Up, Universitäten
Zielgruppenbeschreibung Die Zielgruppe sind FördernehmerInnen, die an kooperativen Forschungsprojekten beteiligt sind.
Art des Angebots
sonstige Dienstleistung
Finanzierung
National

Kontakt

Sarah KLOCK MBA
Recht, Compliance und Interne Audits
T 0043577556034

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