Was wird gefördert?
Mit der gegenständlichen Ausschreibung sollen Initialprojekte zum Aufbau von fünf Reallaboren in Österreich gefördert werden, die ein möglichst diversifiziertes Spektrum an unterschiedlichen Regionen und dafür erforderlichen Lösungselementen abdecken. Diese Initialprojekte (bestehend aus Rahmenkonzept, Leitprojekt und Innovationslabor) sollen die Basis für die Reallabore schaffen.
Wer wird gefördert?
Die vorliegende Ausschreibung richtet sich an Bedarfsträger:innen und zukünftige Anwender:innen von Lösungen (z.B. private und öffentliche Unternehmen, Energieunternehmen, Infrastrukturbetreiber, etc.), die gemeinsam mit Lösungsentwickler:innen bzw. Lösungsanbieter:innen und weiteren relevanten Akteur:innen aus ihrer Region, integrierte regionale Energiesysteme im Sinne der Ausschreibungsziele entwickeln und umsetzen wollen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart und Instrument. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.
Was sind die Einreichkriterien?
Die genauen Einreichkriterien entnehmen Sie den Leitfäden.
Für die Einreichung eines Antrags ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit Mitarbeiter:innen der FFG bis spätestens 17.03.2023 durchzuführen. Bitte übermitteln Sie uns zur Vorbereitung dieses Beratungsgesprächs eine Projektskizze und verwenden Sie dazu dieses Projektskizzen-Formular. Termin sind bis spätestens 15.03.2023 in schriftlicher Form über [email protected] zu vereinbaren.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens (Leitprojekt, Innovationslabor), die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen. Zusätzlich ist ein Gesamtkonzept als pdf im ecall hochzuladen.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte bzw. Angebote in einem einstufigen Juryverfahren evaluiert. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Juni 2023 vor.