THCS Call 4

4. Ausschreibung der kofinanzierten Partnerschaft Transforming Health and Care Systems (THCS)

Die Europäische Partnerschaft THCS ist eine kofinanzierte Initiative im Rahmen von Horizon Europe. Das Ziel besteht darin, mit Hilfe von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Transformation von Gesundheits- und Pflegesystemen beizutragen.

Was wird gefördert?

Der Schwerpunkt der Initiative liegt in der Förderung von F&E&I Projekten. Die vierte Ausschreibung im Rahmen der Initiative widmet sich dem Schwerpunkt „Access to care“.

Projektanträge werden auf europäischer Ebene vom jeweiligen Konsortialführer eingereicht. Details siehe https://www.thcspartnership.eu/

  • Die Ausschreibung wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt. Österreichische Förderwerber müssen in beiden Phasen verpflichtend und jeweils zeitgerecht vor Einreichschluss einen FFG eCall Antrag (Organisationsdaten und Kosteninformationen) einreichen. Bei mehreren österreichischen Konsortiumsmitgliedern übernimmt eines davon die Konsortialführung auf nationaler Ebene (National Lead Partner/National Coordinator) und fungiert als Ansprechpartnerin der FFG.
  • Einreichschluss für den Pre-Proposal: 2. Februar 2026, 14:00 Uhr
  • Einreichschluss für den Full-Proposal: 30. Juni 2026, 14:00 Uhr 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Nicht wirtschaftliche Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungsquote variiert je nach beteiligter Organisation und Forschungskategorie:

  • Für Unternehmen richtet sich die Förderungsquote nach der Forschungskategorie und der Unternehmensgröße
  • Für Forschungseinrichtungen und nicht wirtschaftliche Einrichtungen richtet sich die Förderungsquote nur nach der Forschungskategorie. Vorausgesetzt: Es ist ein nicht-wirtschaftlicher Beitrag
  • Ist die Teilnahme der Forschungseinrichtung oder der nicht wirtschaftlichen Einrichtung als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen, entsprechen die Förderungsquoten jenen der Unternehmen.
  • Werden für das beantragte Vorhaben weitere Förderungen anderer Förderungsgebender in Anspruch genommen, ist dies im Förderungsansuchen anzuführen. Bei Mehrfachförderung – Förderung von verschiedenen Förderungsgebenden – darf die kumulierte Förderungshöhe die europarechtlichen Beihilfegrenzen nicht überschreiten.

Was sind die Einreichkriterien?

Es sind transnationale sowie österreichische Einreichkriterien zu berücksichtigen. Für die transnationalen Kriterien siehe den Ausschreibungsleitfaden. Die nationalen Kriterien sind im Ausschreibungsleitfaden bzw. im Dokument „National Eligibility Criteria Austria Call 4“ abrufbar. 

Österreichische Förderwerber müssen jedenfalls jeweils vor Einreichschluss der Phase eins sowie der Phase zwei einen FFG eCall Antrag einreichen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Siehe Ausschreibungsdokumente

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung ist für Herbst 2026 geplant.

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