COIN KMU-Innovationsnetzwerke 2025

Förderung von Innovationsnetzwerken zur Stärkung von KMU

Die Förderung „COIN KMU-Innovationsnetzwerke 2025“ unterstützt Netzwerke aus mindestens 4 unabhängigen Unternehmen, davon mindestens 3 kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel ist es, durch gemeinsame Innovationsprojekte einen nachhaltigen Qualitäts- und Innovationssprung – insbesondere bei KMU - zu erzielen. Die Ausschreibung ist offen für alle Technologien. Die maximale Fördersumme beträgt 600.000 EUR pro Projekt. Die Einreichung erfolgt bis zum 27.03.2026, 12:00 Uhr.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die gemeinsame Umsetzung konkreter Innovationsprojekte (neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) durch mehrere Mitglieder eines Netzwerks.

Ziel der strukturierten Zusammenarbeit ist es, bei allen Beteiligten spürbare und langfristige Verbesserungen in Qualität und Innovationsfähigkeit zu erreichen. Darüber hinaus soll der durch die Zusammenarbeit entstehende gemeinsame Mehrwert möglichst auch über das geförderte Netzwerk hinaus positive Wirkung entfalten.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Maximale Fördersumme: 600.000 EUR pro Projekt

Förderungsquote: 

  • Kleine Unternehmen: maximal 60 %
  • Mittlere Unternehmen: maximal 50 %
  • Große Unternehmen: maximal 35 %
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung: maximal 60 %
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen: maximal 60 %

Was sind die Einreichkriterien?

  • Mindestens 4 voneinander unabhängige Unternehmen (davon mindestens 3 kleine und/oder mittlere Unternehmen - KMU)
  • Laufzeit: 1 bis 2 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen maximal 3 Jahre)
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR
  • Die Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
  • Verpflichtende Kooperationsvereinbarung

Unser Beratungsangebot für Sie:

  • Telefonische und schriftliche Beratung:
    Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail für Ihre Fragen zur Verfügung.
  • Online-Informationsveranstaltung am 14. Januar 2026 (10h-12h):
    In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über das Angebot und den Antragsprozess.
    Unter diesem Link kommen Sie zur Anmeldung sowie weiteren Informationen zur Veranstaltung.
  • Infohours (Einzelberatung):
    In diesen Terminen beantworten wir Ihre individuellen Fragen rund um den Antrag.
    Wenn Sie Interesse haben, können Sie einen passenden Termin über diesen Link buchen. Falls diese Termine bei Ihnen nicht möglich sind, können Sie gerne mit uns einen alternativen Termin vereinbaren.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt online über das eCall-Portal der FFG. Der Antrag muss von der Konsortialführung eingereicht werden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderungsentscheidung erfolgt nach Begutachtung durch Expert:innen und Sitzung des Bewertungsgremiums (Ende Juni/Anfang Juli 2026). Die FFG informiert über Zusage oder Absage nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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