COIN KMU-Innovationsnetzwerke 2026/19

Förderung von Innovationsnetzwerken zur Stärkung von KMU

Die Förderung unterstützt Innovationsprojekte, die einen nachhaltigen Qualitäts- und Innovationssprung ermöglichen – besonders für KMU. „COIN KMU-Innovationsnetzwerke 2026“ richtet sich an Netzwerke aus mindestens vier unabhängigen Unternehmen, davon mindestens drei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Ausschreibung steht allen Technologiebereichen offen. Die maximale Fördersumme beträgt 600.000 EUR pro Projekt. Die Einreichung ist bis zum 31.03.2027, 12:00 Uhr, möglich.

Eine Online-Informationsveranstaltung ist am 12.01.2027 von 10h-11:30h geplant. Anmeldungen zur Veranstaltung sind ab 01.09.2026 möglich.
Die Ausschreibungsunterlagen und -informationen werden kurz vor Ausschreibungsstart veröffentlicht.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsprojekte (neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) durch mehrere Konsortialmitglieder in einem Netzwerk.

Ziel der strukturierten Zusammenarbeit ist es, bei allen Beteiligten spürbare und langfristige Verbesserungen in Qualität und Innovationsfähigkeit zu erreichen. Darüber hinaus soll der durch die Zusammenarbeit entstehende gemeinsame Mehrwert möglichst auch über das geförderte Netzwerk hinaus positive Wirkung entfalten.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 600.000 EUR

Was sind die Einreichkriterien?

  • Mindestens 4 voneinander unabhängige Unternehmen (davon mindestens 3 kleine und/oder mittlere Unternehmen - KMU). Darüber hinaus können weitere Partner im Konsortium vertreten sein. Beachten Sie die Voraussetzungen für die Einreichung im Ausschreibungsleitfaden (Punkt 3.2).
  • Laufzeit: 1 bis 2 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen maximal 3 Jahre)
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR
  • Maximal 40 % der Projektleistungen dürfen an Subauftragnehmende (Drittleistende) vergeben werden.
  • Die Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
  • Eines der Konsortialmitglieder übernimmt die Konsortialführung. Die Wahl der Konsortialführung obliegt dem Konsortium und ist unabhängig vom Organisationstyp.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich und muss vollständig und rechtzeitig vor Ablauf der Einreichfrist erfolgen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung erfolgt Ende Juni 2027.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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