Laura Bassi – 4. Ausschreibung

Gestaltung einer chancengerechten Zukunft

Die Ausschreibung „Laura Bassi: Gestaltung einer chancengerechten Zukunft“ fördert die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) in einem Netzwerk mit mehreren Konsortialmitgliedern.

Die Ausschreibung richtet sich an Organisationen (insbesondere KMU), die durch Berücksichtigung einer oder mehrerer Diversitätsdimensionen, einen Beitrag zur Gestaltung einer chancengerechten Zukunft leisten wollen. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 EUR pro Projekt. Die Einreichung ist bis zum 26.02.2027, 12:00 Uhr, möglich.

Eine Online-Informationsveranstaltung ist am 10.11.2026 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr geplant. Anmeldungen zur Veranstaltung sind ab 06.07.2026 möglich.
Die Ausschreibungsunterlagen und -informationen werden kurz vor Ausschreibungsstart veröffentlicht.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Innovationsprojekte, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Netzwerken umsetzen.

Ziel der strukturierten Zusammenarbeit ist es, die Qualität und Innovationsfähigkeit aller beteiligten Konsortialmitglieder langfristig zu stärken. Der durch die Zusammenarbeit entstehende Mehrwert soll auch über das geförderte Netzwerk hinaus positive Wirkung entfalten.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 500.000 EUR pro Projekt

Was sind die Einreichkriterien?

  • Mindestens 3 Unternehmen (davon mindestens 2 KMU)

ODER

  • Mindestens 2 sonstige nicht-wirtschaftliche Organisationen und mindestens 1 KMU (Hinweis: Zu den sonstigen nicht-wirtschaftlichen Organisationen zählen ausschließlich Selbstverwaltungskörper und nicht profitorientierte Organisationen und NICHT Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.)
  • Darüber hinaus können weitere Partner im Konsortium vertreten sein. Beachten Sie die Voraussetzungen für die Einreichung im Ausschreibungsleitfaden (Punkt 4.2)
  • Laufzeit: 2 bis 3 Jahre
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR pro Projekt
  • Maximal 40 % der Projektleistungen dürfen an Subauftragnehmende (Drittleistende) vergeben werden
  • Die Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartnerin der FFG.
  • Eines der Konsortialmitglieder übernimmt die Konsortialführung. Die Wahl der Konsortialführung obliegt dem Konsortium und ist unabhängig vom Organisationstyp

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich und muss vollständig und rechtzeitig vor Ablauf der Einreichfrist erfolgen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung erfolgt Ende Juni 2027.

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