Spin-off Fellowship - 2. Ausschreibung, 4. Einreichfrist

Von der Forschung in die Gründung

Spin-off Fellowships richtet sich an alle Forscher:innen, die sich mit ihrer Forschungsidee selbstständig machen möchten und sich entschieden haben, einen anderen herausfordernden Karriereweg einzuschlagen. Wichtig ist dabei, dass die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an der Forschungseinrichtung erfolgen.

Was wird gefördert?

Ein gefördertes Spin-off Fellowship hat zum Ziel, geistiges Eigentum einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung weiterzuentwickeln, sodass nach Abschluss des Spin-off Fellowships eine Verwertung im Rahmen einer Unternehmensgründung möglich ist. Die Weiterentwicklung erfolgt federführend durch die Fellows mit Unterstützung der jeweiligen Hostorganisation.

  • Der oder die Fellows müssen während der Projektlaufzeit von maximal 18 Monaten an einer antragsberechtigen Organisation angestellt sein und sich zu 100 % auf die Projekttätigkeit konzentrieren.
  • Konkret umfasst die Projekttätigkeit im Fellowship anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Dabei sind sowohl strategische Marktüberlegungen als auch künftige Nutzer- und Nutzerinnengruppen mit zu berücksichtigen. 
  • Für das Projekt ist die Unterstützung eines Host erforderlich. Unter einem Host wird eine Betreuungsperson (z. B. Instituts- oder Departmentleitung) verstanden, welche hierarchisch über dem Fellow steht.
  • Ein vollständiger Arbeitsplatz und übliche Labor- und/oder Werkstättenausstattung müssen vom Host zur Verfügung gestellt werden. Diese Leistungen sind jedoch als Eigenanteil der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung zu werten und können nicht über das Projekt abgerechnet werden.

Wer wird gefördert?

  • Österreichische Universitäten (gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002)
  • Österreichische Privatuniversitäten (gemäß PrivHG)
  • Österreichische Fachhochschulen (gemäß Fachhochschulgesetz FHG)
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
  • Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG)
  • Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
  • COMET-Zentren im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten im non-K-Bereich
  • Silicon Austria Labs GmbH
  • Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH
  • Austrian Institute of Technology (AIT)
  • Bundesmuseen, sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung beträgt mindestens 100.000 EUR und maximal 500.000 EUR und erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
  • Die Förderungsquote beträgt 100%. Mit dieser Förderung können die Kosten des Fellows aber auch Entwicklungskosten und Drittleistungen finanziert werden.
  • Die Laufzeit eines Spin-off Fellowships beträgt mindestens 12 und maximal 18 Monate.
  • Sollte während der Laufzeit eine Gründung realisiert werden, führt dies zum vorzeitigen Projektende.

Welche Kosten können gefördert werden?

  • Personalkosten für Fellows und mitarbeitendes Personal für die geplanten Forschungs-und Entwicklungstätigkeiten
  • Sachkosten und Materialkosten
  • Kosten für Anlagennutzung
  • Drittkosten für zugekaufte Leistungen, speziell für Weiterbildungsmaßnahmen und externes Coaching
  • Reisekosten zu Konferenzen, Messen und zur Feedbackeinholung von potentiellen Anwendern für die weitere Produktentwicklung 

Welche Kosten werden NICHT gefördert?

  • Administrative Kosten der Host Organisation
  • Sämtliche Kosten und Aufwendungen für Host und Mentor:in
  • Kosten für Repräsentation
  • Bewirtungskosten
  • Kosten für Businessplan- und Finanzplanerstellung
  • Kosten im Zusammenhang mit Marketing und Kundenakquise
  • Kosten für Vertrieb und Patenterhaltung

Was sind die Einreichkriterien?

Entnehmen Sie bitte die Einreichkriterien aus dem Ausschreibungsleitfaden

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via >eCall möglich. Die Einreichung beinhaltet unter anderem folgende online Elemente, die im eCall unter folgenden Menüpunkten zu erfassen sind:

  • Die Inhaltliche Beschreibung umfasst die Darstellung der Projektinhalte.
  • Der Arbeitsplan beinhaltet die Darstellung der Arbeitspakete und Elemente des Projektmanagements wie Zeit-Managementplan (GANTT Diagramm), Aufgaben, Meilensteine, Ergebnisse.
  • Die Beschreibung der Organisation beinhaltet die Expertise der einzelnen Projektbeteiligten, die Beschreibung der Ergebnisse aus anderen Projekten sowie projektrelevanter Infrastruktur.
  • Kosten und Finanzierung beschreibt alle Kostenkategorien. Die Summen je Arbeitspaket werden automatisch im online Arbeitsplan angezeigt.

Zusätzlich zu den online Elementen müssen folgende verpflichtende Anhänge mit einem Förderungsansuchen hochgeladen und eingereicht werden:

  • Unterstützungserklärung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung (siehe Vorlage im Download Center)
  • Motivations- und Empfehlungsschreiben des Host (siehe Vorlage im Download Center)
  • individuelle IP-Verwertungsvereinbarung, aufbauend auf der jeweiligen Spin-off-Strategie der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
  • Darstellung des geplanten Geschäftsmodells in Form von Lean Canvas oder Business Model Canvas als 1-Seiter
  • Lebensläufe des oder der Fellows (direkt bei den Personalkosten im eCall)

Das Förderungsansuchen ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderungsentscheidung des BMFWF ist im Mai 2026 zu erwarten.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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