Weiterbildungs-LAB 2026 „Advanced Materials“

Aufbau und Betrieb eines Weiterbildungs-LAB "Advanced Materials"

Gefördert werden der Aufbau und Betrieb eines Weiterbildungs-LAB „Advanced Materials“. Ziel ist es, die Weiterbildung in der Schlüsseltechnologie „Advanced Materials“ zukunftsorientiert zu gestalten und die Fachkräftequalifizierung zu stärken. Damit soll ein Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Industriestrategie Österreich 2035 sowie zur Transformationsoffensive des BMWET geleistet werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau und Betrieb eines Weiterbildungs-LAB „Advanced Materials“. 

Als zentrale Anlaufstelle für Weiterbildungsinnovationen soll das Weiterbildungs-LAB durch kooperative Innovationsvorhaben einen nachhaltigen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der österreichischen Industriestrategie 2035 leisten. Dazu baut das Weiterbildungs-LAB nachhaltige Strukturen für Weiterbildung, Vernetzung und Kooperation auf und entwickelt innovative, praxisnahe Weiterbildungsangebote zum Aufbau fachspezifischer Kompetenzen entlang industrieller Wertschöpfungsketten – von der Entwicklung und Herstellung über die Verarbeitung bis hin zur Anwendung von Materialien. Die Weiterbildungsangebote orientieren sich an den Bedarfen relevanter Branchen, insbesondere in den Bereichen Elektro, Metall, Stahl, Textil, Baustoffe und Fahrzeugbau. 

Zur Umsetzung der Maßnahmen kooperiert das Weiterbildungs-LAB eng mit relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft.

Wer wird gefördert?

Förderbar und antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt maximal 50% der förderbaren Kosten und maximal 1 Mio. EUR.

Was sind die Einreichkriterien?

Beachten Sie die detaillierten Regelungen der ausschreibungsrelevanten Unterlagen sowie nachfolgende grundlegende Eckdaten zur Ausschreibung:

  • Förderungszeitraum: mind. 3 bis max. 5 Jahre
  • Das Weiterbildungs-LAB muss als Konsortialprojekt mit mindestens 6 voneinander unabhängigen Einrichtungen umgesetzt und wirtschaftlich geführt werden. 
  • Die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren und Interessensgruppen muss bereits bei Antragstellung durch Unterstützungserklärungen (LOIs) nachgewiesen werden.

Bedingung für die Einreichung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch bis spätestens 10.02.2027. Die Terminvereinbarung mit der FFG muss bis spätestens 02.02.2027 erfolgen.

 

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist ausschließlich via eCall möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

ab Juni 2027

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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