IKT der Zukunft - Bilaterale Ausschreibung KI-Plattformen 2019 (geschlossen)

Förderung von österreichischen F&E-Projektbeiträgen zu den deutschen KI-Plattformen

Im Rahmen dieser Ausschreibung fördert das BMK österreichische Forschung- und Entwicklungsvorhaben, welche im Rahmen einer Kooperation mit deutschen Organisationen bei einem vom deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten KI-Verbundprojekt stattfinden. In Frage kommen die deutschen Verbundprojekte, welche als Gewinner aus der Wettbewerbsphase des Innovationswettbewerbs "Künstliche Intelligenz als Treiber für volkswirtschaftlich relevante Ökosysteme", hervorgegangen sind. Für diese Ausschreibung stellt das BMK ca. 760.000 € zur Verfügung.

Ziel dieser Ausschreibung ist die Verstärkung der Zusammenarbeit österreichischer und deutscher Projektpartner im Bereich künstlicher Intelligenz. Die Ausschreibung ist Teil einer Kooperation zwischen dem österreichischen BMK und dem deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Gefördert werden österreichische F&E-Beiträge sowohl der Industriellen Forschung (IF) wie auch der Experimentellen Entwicklung (EE) zu den vom deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten KI-Verbundprojekten.

Die Einreichung jeder antragstellenden Organisation aus Österreich erfolgt getrennt (unabhängig davon, ob es mehrere österreichische Beiträge zu einem Gesamtprojekt gibt oder nicht). Als Nachweis der geplanten Kooperation ist ein Letter of Commitment seitens des jeweiligen deutschen Konsortialführers als Anhang zum Antrag einzureichen.

Alle wichtigen Informationen zur Einreichung entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsleitfaden sowie dem Instrumentenleitfaden. Diese und weitere Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 02. März 2020, 12:00:00 Uhr möglich. Eine spätere Einreichung wird nicht mehr berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!

Ein detailliertes Tutorial zum eCall finden sie hier.

Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keine Unterschriftenblätter nachzureichen.

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