Chips JU Accelerator for SSOI

Ausschreibung für die nationale Ko-Finanzierung der zur Förderung ausgewählten österreichischen Beteiligungen im Rahmen des Chips JU Accelerator for Advanced Strained Silicon on Insulator Substrates Call

Im Rahmen der „Chips for Europe“-Initiative aus dem European Chips Act wird über das Chips Joint Undertaking (Chips JU) ein Accelerator für die Erforschung und Entwicklung von komplexen SSOI-Substraten gefördert. Im Rahmen der vorgelagerten europäischen Ausschreibung DIGITAL-JU-Chips-2025-SG-SSOI mit dem Einreichschluss am 20.11.2025 wird ein transnationales Konsortium zur Förderung ausgewählt.

Mit dieser Ausschreibung ist die nationale Ko-Finanzierung für die österreichische(n) Beteiligung(en) zu beantragen.

Was wird gefördert?

Österreichische Beteiligungen im transnationalen Konsortium, welche für die Förderung im unten angeführten transnationalen Call „Accelerator for Advanced SSoI Substrates“ vom Chips JU ausgewählt sind:

DIGITAL-JU-Chips-2025-SG-SSOI

Wer wird gefördert?

Förderbar sind österreichische

  • Unternehmen jeder Rechtsform,
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung oder
  • sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen, 

für die eine positive Entscheidung im Call DIGITAL-JU-Chips-2025-SG-SSOI des Chips JU vorliegt und die Konsortialpartner im zur Förderung ausgewählten Konsortium sind. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Organisationstyp und -größe sowie den genehmigten Kosten. Insgesamt steht für die nationale Kofinanzierung ein Budget von 1 Mio. EUR zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

Folgende Voraussetzungen müssen für die Ko-Finanzierung erfüllt werden:

  • Die antragstellende Organisation ist Partner im transnationalen Konsortium, das im Rahmen des Call DIGITAL-JU-Chips-2025-SG-SSOI zur Förderung ausgewählt wird.
  • Für das Chips JU Accelerator for Advanced Strained Silicon on Insulator Substrates liegt eine positive Förderentscheidung des Public Authorities Board (PAB) of the Chips JU vor. 

Wie erfolgt die Einreichung?

Für die nationalen Ausschreibungen erfolgt die Einreichung über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die –kosten dargestellt werden. 

Darüber hinaus sind je nach spezifischer Ausschreibung weitere Unterlagen erforderlich. Zusätzliche Informationen entnehmen Sie dem entsprechenden Ausschreibungsleitfaden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung zur nationalen Ko-Finanzierung der Projektanträge wird voraussichtlich im April 2026 bekanntgegeben.

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