Industrienahe Dissertationen 2024

Industrienahe Dissertationen

Die FFG fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich industrienahe Dissertationen von Studierenden in Unternehmen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen, in Österreich.

Was wird gefördert?

Mit dieser Ausschreibung soll die Verfügbarkeit von exzellent und bedarfsgerecht ausgebildetem Forschungspersonal für die österreichische Industrie in den Ausschreibungsschwerpunkten strukturell verbessert werden. Bestehende Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft werden vertieft.

Gefördert werden Unternehmen bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Niederlassung in Österreich.
Das Vorhaben muss sich prioritär auf einen der folgenden Ausschreibungsschwerpunkte beziehen, kann aber auch mehrere dieser Schwerpunkte ansprechen:

  • Energiewende
  • Mobilitätswende
  • Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien
  • Klimaneutrale Stadt
  • Weltraum- und Luftfahrttechnologien
  • Digitale und Schlüsseltechnologien
  • AI for green

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Rechtsform mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und Niederlassung in Österreich
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Niederlassung in Österreich

Pro Organisation können max. 3 Anträge genehmigt werden. Sind Unternehmen mit anderen Organisationen verbunden, werden deren Anträge addiert und unterliegen ebenfalls dieser Deckelung. In den Ausschreibungsschwerpunkten sind jeweils rund 50% der Mittel für Frauen vorgesehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Projekt werden maximal 110.000 EUR bzw. maximal 50% der Gesamtkosten gefördert. Im Vordergrund der Förderung stehen die Kosten der Dissertantin / des Dissertanten. 

Was sind die Einreichkriterien?

  • Anstellung der Dissertantin / des Dissertanten von zumindest 50 % einer Vollzeitbeschäftigung
  • Personalentwicklungsmaßnahmen und gute Integration in die Organisation (Mentor:in)
  • Betreuung an einer Universität (verbindliche Betreuungszusage)
  • Inskription an einer Universität während der gesamten Laufzeit
  • Projektstart frühestens nach Einreichung des Förderungsansuchens und innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Projekteinreichung ist ab 01.03.2024 laufend bis längstens 28.02.2025 via eCall möglich. Sind die Förderungsmittel vor dem 28.02.2025 ausgeschöpft, wird die Ausschreibung vorzeitig geschlossen (komplett, oder für einzelne Schwerpunkte). 

In folgenden Schwerpunkten sind die Mittel ausgeschöpft:

  • Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien
  • Mobilitätswende

Wann gibt es eine Entscheidung?

Mit einer Entscheidung ist zirka zwei bis drei Monate nach Einreichung zu rechnen.

WEIKERT Katharina

Katharina WEIKERT

+43 577 55-2316 E-Mail senden
SCHÖFBECK Denise

Denise SCHÖFBECK

+43 577 55-2308 E-Mail senden

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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