Industrienahe Dissertationen 2024

Ausschreibung offen von 01.03.2024 12:00 bis 28.02.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
Die FFG fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich industrienahe Dissertationen von Studierenden in Unternehmen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen, in Österreich.

 

Was ist förderbar?

Förderbar sind Dissertationsprojekte, die eine naturwissenschaftliche oder technische Forschungsfrage in den folgenden Ausschreibungsschwerpunkten behandeln: 

  • Energiewende
  • Mobilitätswende
  • Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien
  • Klimaneutrale Stadt
  • Weltraum- und Luftfahrttechnologien
  • Digitale und Schlüsseltechnologien
  • AI for Green

Pro Projekt werden maximal 110.000 EUR bzw. maximal 50% der Gesamtkosten gefördert. Im Vordergrund der Förderung stehen die Kosten der Dissertantin / des Dissertanten. 

 

Wer ist förderbar? 

  • Unternehmen jeder Rechtsform mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und Niederlassung in Österreich
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Niederlassung in Österreich

Pro Organisation können max. 3 Anträge genehmigt werden. Sind Unternehmen mit anderen Organisationen verbunden, werden deren Anträge addiert und unterliegen ebenfalls dieser Deckelung. In den Ausschreibungsschwerpunkten sind jeweils rund 50% der Mittel für Frauen vorgesehen.

 

Welche Anforderungen gibt es? (Details finden Sie im Instrumentenleitfaden)

  • Anstellung der Dissertantin / des Dissertanten von zumindest 50 % einer Vollzeitbeschäftigung
  • Personalentwicklungsmaßnahmen und gute Integration in die Organisation (Mentor:in)
  • Betreuung an einer Universität (verbindliche Betreuungszusage)
  • Inskription an einer Universität während der gesamten Laufzeit
  • Projektstart frühestens nach Einreichung des Förderungsansuchens und innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung

 

Wie und wann kann eingereicht werden? 

Die Projekteinreichung ist ab 01.03.2024 laufend bis längstens 28.02.2025 via eCall möglich. Sind die Förderungsmittel vor dem 28.02.2025 ausgeschöpft, wird die Ausschreibung vorzeitig geschlossen (komplett, oder für einzelne Schwerpunkte). 
 

Kontakt

Alexander GALUSZKA MSc
Alexander GALUSZKA MSc
T 0043577556024
Dr. Denise SCHÖFBECK
Dr. Denise SCHÖFBECK
T 0043577552308

Zusätzliche Informationen

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