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IraSME - 24. Call

International Research Activities in SME

Einreichschluss für den Vollantrag war der 25.09.2019. Die Sitzung des Bewertungsgremiums fand am 11.12.2019 statt.

Ziel:

Vorrangiges Ziel der Beteiligung Österreichs am 24. Call IraSME ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit sowie des Innovationsoutputs österreichischer Unternehmen (insbesondere KMU). Zur Umsetzung dieser Ziele erfolgt die Förderung des Auf- und Ausbaus von länderübergreifenden Unternehmenskooperationen mit Netzwerkcharakter, in deren Rahmen ein FEI-Projekt (Produkt, Verfahren oder Dienstleistung) abzuwickeln ist. Optional können auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bzw. sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen eingebunden werden.

Die Ausschreibung ist themenoffen.

Teilnehmende Länder/Regionen:

Förderungen sind für kooperierende Unternehmen und Organisationen aus folgenden am 24. Call IraSME teilnehmenden Ländern bzw. Regionen möglich:

  • Belgien (Flandern / Wallonien)
  • Deutschland
  • Kanada (Alberta)
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Russland
  • Tschechien
  • Türkei

Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung:

Förderbar sind außerhalb der Bundesverwaltung folgende Organisationen:

  • Unternehmen (als Unternehmen im Sinne dieser Programmlinie gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt).
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten und Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige forschungsorientierte Organisationen wie z. B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck).
  • Sonstige nicht-wirtschaftlichen Einrichtungen (Selbstverwaltungskörper, nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs).

Projektkonsortium:

Voraussetzung für die Einreichung eines Förderungsantrags ist ein Konsortium bestehend aus mind. 3 Unternehmen, davon mindestens 2 KMU aus mindestens zwei am 24. Call IraSME teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens ein KMU.

In IraSME werden alle Partner über ihr nationales Förderprogramm gefördert. Ausländische Partner können in Österreich nicht gefördert werden.

Wichtiger Hinweis: Verbundene Unternehmen (Mutter- und Tochterunternehmen) zählen hinsichtlich des erforderlichen Mindestkonsortiums nur als ein Konsortialpartner.

Projektdauer:

Mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre.

Förderung:

Für den 24. Call IraSME stehen 1 Mio EUR zur Verfügung.

Kostenleitfaden

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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