Konsortium und Drittstaatenkontrollen
Ein Konsortium im EDF besteht aus mindestens drei Entitäten aus drei unterschiedlichen EDF-Mitgliedsstaaten (EU Mitgliedsstaaten und Norwegen). Ausnahme: Ausschreibungen zu disruptiven Technologien, hier sind nur zwei Entitäten/Mitgliedsstaaten erforderlich.
Generell gilt, dass Entitäten nur dann am EDF teilnahmeberechtigt sind, wenn sie in einem EU Mitgliedsstaat oder Norwegen angesiedelt sind und wenn kein Drittstaat Kontrolle über die Entität ausübt. Auch in Drittstaaten angesiedelte Unternehmen dürfen auf die teilnehmende Entität keine Kontrolle ausüben.
Ko-Finanzierung und Unterstützungserklärungen
Für Entwicklungsprojekte („Development Actions“) wird eine Ko-Finanzierung und eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) benötigt. Diese Punkte werden über das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) abgewickelt. Forschungsprojekte benötigen keine Ko-Finanzierung und keine Absichtserklärung. Das BMLV stellt kann jedoch eine Unterstützungserklärung („Letters of Support“) ausstellen.
Nähere Details zu diesen Anforderungen finden Sie unserer FAQ-Seite "Der Europäische Verteidigungsfonds – Antworten auf Ihre Fragen".