Förderbedingungen in Horizon Europe

Neben den Teilnahmebedingungen (d.h. ob und wie Rechtsträger:innen an einem Horizon Europe-Projekt teilnehmen können), gibt es auch Regeln zur Förderfähigkeit (d.h. ob und wie Rechtsträger:innen in Horizon Europe eine Förderung erhalten können).

Rechtsträger:innen sind generell förderfähig (d.h. können eine Förderung durch die EU-Kommission erhalten), wenn sie ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder zu Horizon Europe assoziierten Staat haben. 
 

Rechtsträger:innen aus nicht zu Horizon Europe assoziierten Drittstaaten, können grundsätzlich keine Förderung erhalten. Sie tragen die Kosten ihrer Teilnahme in der Regel selbst.
In folgenden Ausnahmefällen können jedoch auch Rechtsträger:innen aus nicht-assoziierten Drittstaaten eine Förderung von der EU-Kommission erhalten:

  • Wenn das Drittland im Arbeitsprogramm explizit genannt wird (siehe Annex B der General Annexes zum Arbeitsprogramm 2023-2024) oder
  • Wenn die EU-Kommission die Teilnahme des/r betreffenden Rechtsträgers/in als essentiell für die Projektdurchführung ansieht.

 

Projektpartner:innen ohne EU-Förderung

Darunter sind Projektpartner:innen zu verstehen, die …

  • entweder nicht förderfähig sind (weil sie aus keinem EU-Mitgliedstaat/assoziierten Staat/Drittstaat laut Annex B der General Annexes zum Arbeitsprogramm 2023-2024 sind oder weil ihnen keine EU-Förderung von der EU-Kommission genehmigt wurde)
  • oder freiwillig keine Förderung beantragen.
     

Die voraussichtlichen Kosten dieser Projektpartner:innen sind zwar im Projektbudget (Annex 2) anzugeben, jedoch werden diese nicht gefördert und sind auch nicht zur Berechnung der Fördersumme heranzuziehen.

Bitte beachten: Werden solche Projektpartner:innen im Laufe des Projektes förderfähig, können sie prinzipiell ab diesem Zeitpunkt eine Förderung beantragen (eine Vertragsänderung ist notwendig). Da dies die maximale Fördersumme nicht erhöht, müssen die übrigen Projektpartner:innen das Projektbudget umverteilen, um dadurch einen Teil des Projektbudgets zur Verfügung zu stellen.

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent
T 0043577554611