Mindestteilnahmebedingungen in Horizon Europe

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) sowie Innovationsmaßnahmen (IA) müssen grundsätzlich aus einem Konsortium mit mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtsträger:innen bestehen, wovon mindestens ein:e Rechtsträger:in den Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben muss. Die anderen Rechtsträger:innen müssen ihren Sitz entweder in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder zu Horizon Europe assoziierten Staaten haben. Das jeweilige Arbeitsprogramm und/oder Ausschreibungsdokument kann Ausnahmen von dieser Standardregel enthalten.

„Rechtsträger:in“ umfasst sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer:innen).

Erfüllt das Konsortium die oben genannten Mindestteilnahmebedingungen, müssen etwaige weitere Projektpartner:innen diese nicht zwingend erfüllen (d.h. diese müssen nicht zwingend voneinander unabhängig sein bzw. ihren Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten/assoziierten Staaten haben).

Für bestimmte Projekttypen, wie etwa ERC-Projekte, MSCA-Projekte, EIC-Projekte, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) oder Kofinanzierungsmaßnahmen gelten besondere Teilnahmebedingungen.

Rechtsträger:innen können als Nicht-Projektpartner:innen (engl. "third parties") (d.h. subcontractors, contractors, affiliated entities, associated partners, in-kind contributors, financial support to third parties) unabhängig von ihrem Sitz teilnehmen, solange die Beteiligungsregeln, jene des Arbeitsprogramms sowie die Ausschreibungsbedingungen erfüllt sind.

Das Arbeitsprogramm und/oder das jeweilige Ausschreibungsdokument kann abweichende oder zusätzliche Bedingungen für einzelne Ausschreibungen enthalten (z.B. hinsichtlich Anzahl und Art der Projektteilnehmenden sowie deren Sitz).

Nähere Informationen zur Projektbeteiligung und Förderfähigkeit von Projektteilnehmenden aus Drittstaaten finden Sie unter Horizon Europe: Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz.

 

Bitte beachten Sie, dass die Mindestteilnahmebedingungen auch dann weiterhin erfüllt sein müssen, wenn Projektpartner:innen während des laufenden Projekts ausscheiden!

 

Nähere Informationen

  • Dokument der EU-Kommission "List of Participating Countries in Horizon Europe"
  • Guide der EU-Kommission "Benutzerleitfaden zur Definition von KMU"
  • Beteiligungsregeln, Artikel 22

Kontakt

Dipl.Ing. Ralf KÖNIG
Nationale Kontaktstelle 'Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz' Experte 'Internationale FTI Kooperation'

T 0043577554601
Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611