Personalkosten im Antrag in Horizon Europe

Ein Großteil der Kosten von Horizon Europe-Projekten entfällt regelmäßig auf die Personalkosten. Bereits in der Antragsphase ist dieses Wissen von Vorteil.

Personalkosten im Antrag

Der Antrag muss eine Berechnung enthalten, wieviel Zeit eine Person für das Projekt voraussichtlich aufwenden wird. Diese geschätzte Arbeitszeit ist in Part B (Section 3.1, Table 3.1f sowie Table 3.1a und Table 3.1b) des Antrages in Form von sogenannten „Personenmonaten“ („person months“) anzugeben.

Berechnung

1 Personenmonat = tatsächliche Jahresproduktivstunden / 12

Diese Personenmonate sind pro Partnerorganisation im künftigen Projekt für die gesamte Projektlaufzeit pro Arbeitspaket anzugeben.

Die Berechnung der voraussichtlichen Personalkosten sollte auf einer groben aber realistischen Schätzung basieren, die auch einen Spielraum für z.B. künftige Gehaltssteigerungen enthält.

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

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Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

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Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

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