Budgetumschichtungen in Horizon Europe

Das Budget eines Horizon Europe-Projekts ist im Annex 2 des Grant Agreement (GA) nach Beneficiaries und Kostenkategorien strukturiert und basiert auf geschätzten Kosten. Im Projektverlauf kommt es jedoch häufig zu Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Kosten. Solche Abweichungen können durch Budgetumschichtungen (budget transfers) ausgeglichen werden. Dabei gilt jedoch: Die maximale EU-Fördersumme („maximum grant amount“) bleibt unverändert.

 

Budgetumschichtungen ohne Vertragsänderung

Budgetumschichtungen sind grundsätzlich ohne Vertragsänderung („amendment“) möglich, sofern die Aufgabenverteilung zwischen den Beneficiaries gleich bleibt, und die Ziele und Inhalte des Projekts nicht verändert werden.

In diesen Fällen sind lediglich die internen Regelungen des Konsortiums (z. B. im Konsortialvertrag) zu beachten, die festlegen, wie über Budgetumschichtungen entschieden wird.

 

Budgetumschichtungen mit Vertragsänderung

Budgetumschichtung Vertragsänderung nötig?
  • zwischen Beneficiaries
  • zwischen Affiliated Entities
  • zwischen Budgetkategorien eines Beneficiary
NEIN
  • Änderung der Projektbeschreibung in Annex 1 (z.B. Verschiebung von "action tasks" zu anderem Beneficiary)
  • zu einer Budgetkategorie mit lump sum-Kosten (falls anwendbar)
  • zu einer Budgetkategorie/Aktivität mit höherer Förderquote oder Budgetobergrenzen (falls anwendbar)
JA
  • nicht budgetierte Affiliated Entities
  • nicht budgetierte Associated Partners
JA
  • nicht budgetierte Subcontractors
  • nicht budgetierte In-Kind Contributions
JA empfohlen
(andernfalls: nachträgliche Anerkennung auf Risiko des Beneficiary)

Weitere Informationen

Kontakt

BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4009 +43 664 8 83937-39 E-Mail senden

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