Budgetumschichtungen ohne Vertragsänderung
Budgetumschichtungen sind grundsätzlich ohne Vertragsänderung („amendment“) möglich, sofern die Aufgabenverteilung zwischen den Beneficiaries gleich bleibt, und die Ziele und Inhalte des Projekts nicht verändert werden.
In diesen Fällen sind lediglich die internen Regelungen des Konsortiums (z. B. im Konsortialvertrag) zu beachten, die festlegen, wie über Budgetumschichtungen entschieden wird.
Budgetumschichtungen mit Vertragsänderung
| Budgetumschichtung |
Vertragsänderung nötig? |
- zwischen Beneficiaries
- zwischen Affiliated Entities
- zwischen Budgetkategorien eines Beneficiary
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NEIN |
- Änderung der Projektbeschreibung in Annex 1 (z.B. Verschiebung von "action tasks" zu anderem Beneficiary)
- zu einer Budgetkategorie mit lump sum-Kosten (falls anwendbar)
- zu einer Budgetkategorie/Aktivität mit höherer Förderquote oder Budgetobergrenzen (falls anwendbar)
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JA |
- nicht budgetierte Affiliated Entities
- nicht budgetierte Associated Partners
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JA |
- nicht budgetierte Subcontractors
- nicht budgetierte In-Kind Contributions
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JA – empfohlen (andernfalls: nachträgliche Anerkennung auf Risiko des Beneficiary) |
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