Was gilt als Einnahme?
Als Einnahmen („receipts“) des Projekts gelten alle finanziellen Zuflüsse, die während der Projektlaufzeit im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, z.B.:
- Verkauf von Projektergebnissen,
- Teilnahmegebühren für Veranstaltungen,
- sonstige projektbezogene Erlöse.
Nicht als Einnahmen gelten in der Regel Kofinanzierungen oder Beiträge Dritter, die bereits Teil der Projektfinanzierung sind.
Ein Gewinn liegt vor, wenn die EU-Förderung + projektspezifische Einnahmen höher als die förderfähigen Gesamtkosten sind.
Berichterstattung und Auswirkungen
Alle projektrelevanten Einnahmen müssen:
- im Finanzbericht (insbesondere im Endbericht) angegeben werden, und
- nachvollziehbar dokumentiert sein.
Werden Einnahmen erzielt, kann dies zu einer Reduktion der finalen EU-Förderung führen.
Konsortialvertrag
Das Konsortium kann im Konsortialvertrag interne Regelungen treffen, z.B. dass ein Beneficiary, der Einnahmen erzielt, eine mögliche Kürzung der Förderung selbst trägt.
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