Einnahmen in Horizon Europe

In Horizon Europe gilt grundsätzlich ein Gewinnverbot („no-profit rule“) für gewinnorientierte Projektteilnehmende, sofern dieses im Grant Agreement (GA) vorgesehen ist (siehe Data Sheet, Punkt 4.2). Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Grundsatz hilft, spätere Kürzungen der Förderung zu vermeiden.

 

Was gilt als Einnahme?

Als Einnahmen („receipts“) des Projekts gelten alle finanziellen Zuflüsse, die während der Projektlaufzeit im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, z.B.:

  • Verkauf von Projektergebnissen,
  • Teilnahmegebühren für Veranstaltungen,
  • sonstige projektbezogene Erlöse.

Nicht als Einnahmen gelten in der Regel Kofinanzierungen oder Beiträge Dritter, die bereits Teil der Projektfinanzierung sind.

 

Ein Gewinn liegt vor, wenn die EU-Förderung + projektspezifische Einnahmen höher als die förderfähigen Gesamtkosten sind.

 

Berichterstattung und Auswirkungen

Alle projektrelevanten Einnahmen müssen:

  • im Finanzbericht (insbesondere im Endbericht) angegeben werden, und
  • nachvollziehbar dokumentiert sein.

Werden Einnahmen erzielt, kann dies zu einer Reduktion der finalen EU-Förderung führen.

 

Konsortialvertrag 

Das Konsortium kann im Konsortialvertrag interne Regelungen treffen, z.B. dass ein Beneficiary, der Einnahmen erzielt, eine mögliche Kürzung der Förderung selbst trägt.

 

Weitere Informationen

Kontakt

BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

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+43 577 55-4009 +43 664 8 83937-39 E-Mail senden

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