Förderfähige Kosten in Horizon Europe - Überblick

Das Grant Agreement (GA) legt genau fest, welche Kosten in Horizon Europe erstattungsfähig sind. Dabei gelten allgemeine Grundregeln für alle Kostenarten sowie spezifische Anforderungen je Kostenkategorie. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Regeln hilft, Fehler bei der Budgetierung und Abrechnung zu vermeiden.

 

Standard-Budgetkategorien

Im Antrag und bei jeder Abrechnung müssen die Kosten nach den folgenden Budgetkategorien aufgeschlüsselt werden:

 

Allgemeine Förderfähigkeitskriterien

Damit Kosten im Rahmen des Projekts förderfähig sind, müssen sie jedenfalls:

  1. dem:r Projektteilnehmenden tatsächlich entstanden sein (keine Schätzungen),
  2. während der Projektlaufzeit angefallen sein 
    (Ausnahme: Kosten für Schlussbericht bis 60 Tage nach Projektende),
  3. budgetiert worden sein (siehe Annex 2 des GA),
  4. notwendig für die Projektdurchführung und inhaltlich durch die Projektbeschreibung (siehe Annex 1 des GA) abgedeckt sein,
  5. feststellbar und nachweisbar und gemäß den (inter-)nationalen Buchhaltungsstandards und üblichen Buchführungsprinzipien in der Buchhaltung des:r Projektteilnehmenden dokumentiert sein,
  6. mit nationalem Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht übereinstimmen sowie
  7. vernünftig, gerechtfertigt und wirtschaftlich sein.
     

Nicht-förderfähige Kosten

z.B. 

  • Schuldzinsen
  • Wechselkursverluste
  • Bankgebühren für Überweisungen von der EU-Kommission
  • abzugsfähige Mehrwertsteuer (Bitte beachten: Die nicht-abzugsfähige Mehrwertsteuer ist förderfähig, d.h. wenn der/die Projektpartner:in nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.)

 

Besondere Abrechnungsformen

Abgesehen von tatsächlichen Kosten, sind je nach Vereinbarung im GA folgende Abrechnungsformen möglich:

  • Stückkosten (engl. "unit costs“) 
    Abrechnung über vorab definierte Einheiten; Nachweis von Projektbezug, Notwendigkeit und Nutzung innerhalb der Projektlaufzeit erforderlich.
     
  • Indirekte Kosten (Overheads, engl. "indirect costs")
    Pauschale in Höhe von 25% der förderfähigen direkten Kosten (bestimmte Kostenkategorien ausgenommen, z.B. Subcontracting); kein Nachweis notwendig
     
  • Pauschalzahlungen (engl. "lump sums“)
    Pauschale Vergütung von Kosten

 

Grundsätze und Nachweise

  • Es können nie mehr Kosten gefördert werden, als der im GA festgelegte maximale Gesamtförderbetrag (engl. "maximum grant amount“).
     
  • Erreicht oder überschreitet die beantragte EU-Förderung eines:r Projektteilnehmenden (inkl. 25%-Pauschale für die indirekten Kosten) 430.000 Euro, muss diese:r Projektteilnehmer:in ein „Certificate on the Financial Statements (CFS)“ gemeinsam mit dem Schlussbericht einreichen.
     
  • Gewinnorientierte Projektteilnehmende müssen sämtliche Projekteinnahmen angeben. Grundsätzlich gilt für Horizon Europe-Projekte ein Gewinnverbot. Einnahmen können die EU-Förderung reduzieren.

 

Weitere Informationen

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BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

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