Standard-Budgetkategorien
Im Antrag und bei jeder Abrechnung müssen die Kosten nach den folgenden Budgetkategorien aufgeschlüsselt werden:
Allgemeine Förderfähigkeitskriterien
Damit Kosten im Rahmen des Projekts förderfähig sind, müssen sie jedenfalls:
- dem:r Projektteilnehmenden tatsächlich entstanden sein (keine Schätzungen),
- während der Projektlaufzeit angefallen sein
(Ausnahme: Kosten für Schlussbericht bis 60 Tage nach Projektende),
- budgetiert worden sein (siehe Annex 2 des GA),
- notwendig für die Projektdurchführung und inhaltlich durch die Projektbeschreibung (siehe Annex 1 des GA) abgedeckt sein,
- feststellbar und nachweisbar und gemäß den (inter-)nationalen Buchhaltungsstandards und üblichen Buchführungsprinzipien in der Buchhaltung des:r Projektteilnehmenden dokumentiert sein,
- mit nationalem Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht übereinstimmen sowie
- vernünftig, gerechtfertigt und wirtschaftlich sein.
Nicht-förderfähige Kosten
z.B.
- Schuldzinsen
- Wechselkursverluste
- Bankgebühren für Überweisungen von der EU-Kommission
- abzugsfähige Mehrwertsteuer (Bitte beachten: Die nicht-abzugsfähige Mehrwertsteuer ist förderfähig, d.h. wenn der/die Projektpartner:in nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.)
Besondere Abrechnungsformen
Abgesehen von tatsächlichen Kosten, sind je nach Vereinbarung im GA folgende Abrechnungsformen möglich:
- Stückkosten (engl. "unit costs“)
Abrechnung über vorab definierte Einheiten; Nachweis von Projektbezug, Notwendigkeit und Nutzung innerhalb der Projektlaufzeit erforderlich.
- Indirekte Kosten (Overheads, engl. "indirect costs")
Pauschale in Höhe von 25% der förderfähigen direkten Kosten (bestimmte Kostenkategorien ausgenommen, z.B. Subcontracting); kein Nachweis notwendig
- Pauschalzahlungen (engl. "lump sums“)
Pauschale Vergütung von Kosten
Grundsätze und Nachweise
- Es können nie mehr Kosten gefördert werden, als der im GA festgelegte maximale Gesamtförderbetrag (engl. "maximum grant amount“).
- Erreicht oder überschreitet die beantragte EU-Förderung eines:r Projektteilnehmenden (inkl. 25%-Pauschale für die indirekten Kosten) 430.000 Euro, muss diese:r Projektteilnehmer:in ein „Certificate on the Financial Statements (CFS)“ gemeinsam mit dem Schlussbericht einreichen.
- Gewinnorientierte Projektteilnehmende müssen sämtliche Projekteinnahmen angeben. Grundsätzlich gilt für Horizon Europe-Projekte ein Gewinnverbot. Einnahmen können die EU-Förderung reduzieren.
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