Personalkosten im Antrag in Horizon Europe

Ein erheblicher Teil der Projektkosten in Horizon Europe entfällt meist auf Personalkosten. Daher ist es wichtig, diese bereits in der Antragsphase realistisch und nachvollziehbar zu planen.

 

Für Fragen zur Antragstellung sowie zum Funding & Tenders Opportunities Portal wenden Sie sich bitte an den für Ihre Ausschreibung thematisch zuständigen NCP  bzw. an das Forschungsservice Ihrer Universität bzw. an die Kontaktperson(en) Ihrer außeruniversitären Forschungseinrichtung.

 

Angabe im Antrag

Im Antragsformular (Part B, Section 3.1, Table 3.1a, 3.1b und 3.1f) müssen die Projektteilnehmenden angeben, viel viele Personenmonate ("person months") für die Umsetzung des Projekts vorgesehen sind. 

  • Ein Personenmonat beschreibt die geschätzte Arbeitszeit einer Person, die sie für das Projekt aufwendet.
  • Diese Angabe erfolgt pro Arbeitspaket und pro Projektteilnehmendem für die gesamte Projektlaufzeit.

 

Berechnung

Die Schätzung erfolgt in der Regel nach folgender Berechnung:

1 Personenmonat = tatsächliche Jahresproduktivstunden dividiert durch 12

Die tatsächlichen Jahresproduktivstunden sind organisationsspezifisch und hängen z.B. von nationalen Regelungen oder den internen Arbeitszeitmodellen ab.

 

Hinweise zur Budgetplanung

  • Die Berechnung sollte auf einer groben aber realistischen Schätzung basieren, die auch einen Spielraum für z.B. künftige Gehaltssteigerungen enthält.
  • Wichtig ist die Konsistenz zwischen den Angaben im Antrag (Part B) und den Zahlen im Budget (Annex 2 des GA).

 

Weitere Informationen

Kontakt

BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4009 +43 664 8 83937-39 E-Mail senden

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