Zu den förderfähigen Reisekosten gehören insbesondere:
- Kosten für An- und Abreise (z. B. Flug, Bahn, Mietwagen),
- Unterkunftskosten,
- Tagesgelder/Diäten,
- damit verbundene Steuern und Abgaben (z. B. nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer, Ortstaxen).
Förderfähigkeitskriterien
Reisekosten sind förderfähig, wenn sie:
- im Einklang mit der üblichen Reisepraxis des Beneficiary stehen (z. B. interne Reiserichtlinie), UND
- die allgemeinen Förderfähigkeitskriterien erfüllen (z. B. tatsächlich angefallen, nachvollziehbar dokumentiert, wirtschaftlich), UND
- für die Durchführung des Projekts notwendig sind und einen klaren Projektbezug haben (z.B. Teilnahme an Projektmeetings/-workshops/-konferenzen), UND
- eindeutig dem jeweiligen Projekt zugeordnet werden können.
Grundsätzlich müssen Reisekosten während der Projektlaufzeit anfallen, jedoch sind folgende Ausnahmen möglich (vorausgesetzt, das jeweilige Meeting findet während der Projektlaufzeit statt):
- Anreise zum Kick-off-Meeting (auch, wenn die Anreise kurz vor Projektbeginn erfolgt)
- Abreise nach dem finalen Projektmeeting (auch, wenn die Abreise kurz nach Projektende stattfindet)
Voraussetzung ist, dass das jeweilige Meeting innerhalb der Projektlaufzeit liegt.
Kombinierte Reisen
Bei kombinierten Reisen (d.h. projektbezogene und nicht projektbezogene Anteile) sind nur die projektbezogenen Kosten förderfähig, wenn:
- die Bezahlung solcher Reisen der üblichen Praxis der Organisation entspricht, UND
- der projektbezogene Anteil klar nachgewiesen werden kann.
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