Kosten für sonstige Waren-, Werks- und Dienstleistungen in Horizon Europe

Zu den „sonstigen Waren-, Werks- und Dienstleistungen“ (engl. “other goods, works and services” oder “purchases”) zählen Leistungen, die Beneficiaries von externen Dritten („third parties“) zukaufen, um Projektaufgaben zu implementieren.

 

Ein:e externe:r Anbieter:in liefert eine Ware oder erbringt eine Dienstleistung, stellt dafür eine Rechnung und erhält einen marktüblichen Preis.
Diese Leistungen dürfen keinen „(action) task“ im Sinne von Annex 1 des Grant Agreement (GA) darstellen, sondern dienen als Unterstützung des Beneficiary, damit dieser die Projektaufgaben selbst durchführen kann.

 

Beispiele

  • Verbrauchsmaterialien
  • Catering und Veranstaltungen
  • Druck- und Grafikleistungen
  • Übersetzungen
  • Open-Access-Publikationskosten
  • Konferenzgebühren
  • Lizenz- und Patentgebühren
  • Kosten für ein verpflichtendes Certificate on the Financial Statements (CFS)

Hinweis: Kosten, die gemäß der üblichen Praxis des Beneficiary als indirekte Kosten behandelt werden, dürfen nicht als direkte Kosten abgerechnet werden – unabhängig von ihrer Art.

 

Förderfähigkeitskriterien

Kosten für Purchases sind förderfähig, wenn:

  • die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung eingehalten, UND
  • der/die Anbietende nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (bzw. niedrigsten Preis) ausgewählt wurde, UND
  • die Kosten im Budget (Annex 2 des GA, Kategorie C.3) enthalten sind, UND
  • die Leistung für das Projekt notwendig ist und speziell für das Projekt beschafft wurde, UND
  • kein Interessenkonflikt besteht.

 

Einschränkungen

Grundsätzlich nicht zulässig ist der Bezug solcher Leistungen von anderen Beneficiaries desselben Projekts, da jede Organisation ihre eigenen Kosten selbst gegenüber der EU-Kommission abrechnen muss.

 

Abgrenzung zu Subcontracting

Purchases (Kategorie C) Subcontracting (Kategorie B)
Unterstützung der Projektpartner:innen bei der eigenständigen Projektdurchführung Umsetzung von "(action) tasks" laut Annex 1 des GA
muss nicht in Annex 1 des GA beschrieben sein muss in Annex 1 des GA beschrieben sein
Teil der 25% Pauschale für indirekte Kosten nicht Teil der 25% Pauschale für indirekte Kosten

 

Weitere Informationen

Kontakt

BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4009 +43 664 8 83937-39 E-Mail senden

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