Subcontracting in Horizon Europe

Subcontracting bedeutet, dass bestimmte im Annex 1 des Grant Agreement (GA) festgelegte Projektaufgaben („(action) tasks“) von Projektpartner:innen (Beneficiaries) an externe Dritte („subcontractors“) ausgelagert werden, wenn diese Aufgaben nicht selbst durchgeführt werden können oder sollen.

 

Ein Subcontractor erhält von einem Beneficiary einen Auftrag über die Umsetzung eines "action task“, stellt anschließend für seine Leistung (Werk- oder Dienstleistung, Warenlieferung) eine Rechnung und erhält dafür einen marktüblichen Preis.

Kosten für Subcontracting werden bei Berechnung der 25%-Pauschale für die indirekten Kosten nicht berücksichtigt.

 

Förderfähigkeitskriterien

Damit Subcontracting-Kosten förderfähig sind, müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die ausgelagerten Aufgaben sind im Annex 1 des GA klar als „(action) tasks“ beschrieben.
  • Die entsprechenden Kosten sind im Budget (Annex 2 des GA, Kategorie „Subcontracting“) vorgesehen.
  • Die Vergabe erfolgt unter Einhaltung der Grundsätze von
    • Transparenz,
    • Gleichbehandlung und
    • bestem Preis-Leistungs-Verhältnis (bzw. niedrigstem Preis, sofern zutreffend).
  • Es besteht kein Interessenkonflikt.

Die Aufnahme eines Subcontractors NACH Projektstart ist möglich:

  • entweder über eine Vertragsänderung ("Amendment") des GA,
  • oder über ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ("simplified approval procedure") - hier trägt allerdings der/die Projektpartner:in das Risiko einer nachträglichen Genehmigung durch die EU-Kommission

 

Haftung und Pflichten

Der/Die Projektpartner:innen sind sowohl inhaltlich (z.B. vertragsgemäße Ausführung des "(action) task" durch den Subcontractor) als auch finanziell gegenüber der EU-Kommission verantwortlich. Der/Die Projektpartner:innen muss/müssen sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) vom Subcontractor eingehalten werden.

 

Einschränkungen

Subcontracting ist in folgenden Fällen nicht erlaubt:

  • Vergabe an Projektpartner:innen im selben Projekt.
  • Auslagerung von Kernaufgaben (insbesondere Aufgaben des/r Koordinators/in)

Subcontracting ist in folgenden Fällen nur in gut begründeten Ausnahmefällen erlaubt: 

  • Vergabe an "affiliated entities" 

 

Abgrenzung zu Anschaffungen ("Purchases")

Subcontracting (Kategorie B) Purchases (Kategorie C)
Umsetzung von "(action) tasks" laut Annex 1 des GA Unterstützung der Projektpartner:innen bei der eigenständigen Projektdurchführung
muss in Annex 1 des GA beschrieben sein muss nicht in Annex 1 des GA beschrieben sein
nicht Teil der 25% Pauschale für indirekte Kosten Teil der 25% Pauschale für indirekte Kosten

 

Weitere Informationen

Kontakt

BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

Nationale Kontaktstelle Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4009 +43 664 8 83937-39 E-Mail senden

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