IraSME 35. Call

International Research Activities in SME

Die Beteiligung Österreichs am transnationalen Call IraSME hat die Verbesserung der Innovationsfähigkeit sowie des Innovationsoutputs österreichischer Unternehmen (insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, kurz KMU) zum Ziel.
Für die parallel laufenden Ausschreibungen IraSME 35. Call und COIN KMU-Innovationsnetzwerke 2024 stehen insgesamt max. 4 Mio. EUR zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) in einem länderübergreifenden Netzwerk mit mehreren Konsortialmitgliedern.

Durch die strukturierte Zusammenarbeit im Netzwerk soll bei allen Konsortialmitgliedern ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung erreicht werden. Des Weiteren soll der mit der Netzwerkarbeit erzielte kollektive Mehrwert entsprechende Wirkung möglichst über das geförderte Netzwerk hinaus entfalten.

Welche Länder/Regionen nehmen voraussichtlich teil?

  • Österreich
  • Belgien (Flandern, Wallonien)
  • Brasilien
  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Tschechien
  • Türkei

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
    • Selbstverwaltungskörper
    • Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssumme maximal 500.000 EUR (österreichischer Projektteil)
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)

Was sind die Einreichkriterien?

  • Zumindest 3 voneinander unabhängige Unternehmen, davon mindestens 2 kleine und/oder mittlere Unternehmen (KMU) aus mindestens 2 am 35. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU.
  • Laufzeit: Mindestens 1 Jahr, maximal 3 Jahre
  • Förderungssumme maximal 500.000 EUR (österreichischer Projektteil)
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)
  • Die österreichische Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
  • Verpflichtende Kooperationsvereinbarung

Wie erfolgt die Einreichung?

Die transnationale Einreichung erfolgt über Einsendung des IraSME Application Form auf [email protected].

Die österreichische Einreichung (FFG-spezifischer Online Antrag für den österreichischen Projektteil UND IraSME Application Form) erfolgt über das eCall-System der FFG.

  • Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Einreichschluss für den Antrag im eCall ist der 26.03.2025, 12:00:00 Uhr (MESZ).
    Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben die Antragstellenden Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im Juli 2025 statt. Die Entscheidung ist für Sommer 2025 geplant.

Ausschreibungsdokumente

Weitere Angebote

65 Ergebnisse
Ausgewählte Filter
GeöffnetX

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.