H2 for Transition

Ausschreibung im Rahmen der Wirtschafts- und Forschungsstrategie #upperVISION2030 des Landes Oberösterreich
Ausschreibung offen von 30.01.2024 12:00 bis 22.05.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Land Oberösterreich
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung steht für neue Methoden, Technologien, Prozesse und Verfahren auf Grundlage von Pilot- und Demonstrationsanlagen ein geplantes Budget von 4,0 Mio. € zur Verfügung.

 

 

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Ausschreibung sind nachfolgende F&E-Infrastruktur-Investitionen und damit verbundene F&E-Leistungen zur Förderung angedacht:

  1. zum effizienten Einsatz sowie zur Verteilung und Speicherung von Energie/Wasserstoff, 
  2. zur Erzeugung und zum effizienten Einsatz erneuerbarer Energieträger, insbesondere zur H2-Erzeugung in ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie damit verbundene betriebliche Mobilitäts- oder Verkehrsmaßnahmen, 
  3. Sektorkopplungssysteme einschließlich der damit verbundenen Infrastrukturanlagen 
  4. Umstellung der Produktion auf den effizienten Einsatz von biogenen Rohstoffen und 
  5. F&E-Infrastruktur zur sonstigen Vermeidung oder Verringerung von THG-Emissionen.

Zu diesen Schwerpunkten kann die Anschaffung betrieblicher F&E-Infrastruktur gemeinsam mit einem kooperativen Forschungsprojekt bzw. nur eine betriebliche F&E-Infrastruktur eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

F&E-Infrastrukturprojekte: Förderbar sind juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen aus der oberösterreichischen TJTP („Territorial Just Transition Plan“) -Region, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören.

Kooperative F&E-Projekte: Förderbar sind Unternehmen mit Sitz in der oberösterreichischen TJTP-Region und österreichische Einrichtung für Forschung und Entwicklung

Wie hoch ist die Förderung?

Für die H2 for Transition Ausschreibung 2024 des Landes Oberösterreich stehen ca. 4 Millionen EUR zur Verfügung.

Pro Vorhaben ist eine Förderung von mindestens 700.000,- bis maximal 1.500.000,- EURO möglich. Die Förderquote ist abhängig von der Projektart, vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 60 %. 

Nähere Informationen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden. 

Was sind die Einreichkriterien?

Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 700.000,- bis maximal 1.500.000,- Euro. Projektstandort ist die TJTP-Region Oberösterreich (Stadt Wels, Bezirke Wels-Land, Gmunden, Vöcklabruck und Kirchdorf).

Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Ausschreibungsleitfaden erfüllen und das antragstellende Unternehmen muss Antragsteller der F&E-Infrastruktur sein.

Details dazu entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsleitfaden.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Der Vollantrag muss im ATES bis zum 22.05.2024, 12:00:00h (MEZ) eingereicht werden. 

Details zu den notwendigen Unterlagen und Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsleitfaden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung ist bis Juli 2024 zu erwarten.

Kontakt

DI Gertrud AICHBERGER
DI Gertrud AICHBERGER
T 0043577555043

M 004366488415892

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Ausschreibungsleitfaden - Version 2

Einreichplattform:

Die erforderlichen Unterlagen müssen im ATES eingereicht werden.

Wichtig: Alle Projektpartner müssen einen eigenen Antrag in ATES erfassen!

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage 
Diese Ausschreibung basiert auf folgenden Rechtsvorschriften:

  • dem EU-Beihilfenrecht nach jeweils gültiger Rechtslage;  
  • Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation von OÖ. Forschungseinrichtungen im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (OÖ FTI Richtlinie EFRE)
  • Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes in der jeweils gültigen Fassung