Skills Schecks 2025 - Frequently Asked Questions (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Ausschreibung Skills Schecks 2025.

Die Skills Schecks unterstützen Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung.

Förderungswerbende können nur außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende Unternehmen mit Niederlassung in Österreich sein.

Förderbar sind zudem nur Unternehmen, die im Antragsformular bestätigen können, dass ihre De-minimis-Förderungen in den letzten 3 Jahren die Obergrenze von insgesamt EUR 300.000 nicht überschritten haben. Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.

Nicht antragsberechtigt:

  • Unternehmen in Gründung
  • Staatliche Verwaltungen und Behörden
  • Gemeinden
  • Selbstverwaltungskörper

Gefördert werden Kosten für externe berufliche Weiterbildungen, die zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.

Damit eine Weiterbildung mit einem Skills Scheck gefördert werden kann, muss sie deutliche inhaltliche Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Bereiche setzen:

1)  Ökologische Nachhaltigkeit: Inhaltlicher Fokus auf 

  • Technologien für den ökologischen Wandel (z.B. Wasserstoff, Photovoltaik, Elektromobilität, eFuels, Smart Grids, Wärmepumpe) und/oder 
  • den Aufbau von Managementkompetenzen und Know-How für den Einsatz dieser Technologien in der Wirtschaft (z.B. Ökobilanz, Energieberatung, Kreislaufwirtschaft, ökologisches Bauen, CO2-Fußabdruck und nachhaltiges Energiemanagement).

2)  Digitalisierung: Inhaltlicher Fokus auf

  • digitale Technologien und IT-Anwendungen (z.B. Social Media, Cloud Computing, Big Data, BIM, Website, Office-Anwendungen), und/oder
  • den Aufbau von digitalen Anwendungskompetenzen für den Einsatz dieser Technologien und IT-Anwendungen in der Wirtschaft (z.B. Webdesign, IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik).

  • vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
  • Weiterbildungen, die keine deutlichen Schwerpunkte in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung setzen, oder diese nur geringfügig behandeln.
  • die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
  • Beratungsleistungen
  • Produktschulungen (z.B. Softwareschulungen vom Hersteller der Software)
  • Digitalisierung für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Nachhaltigkeitsthemen ohne Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit (z.B. Environmental/Social/Governance - ESG, Sustainable Development Goals – SDGs, Corporate Social Responsibility - CSR)
  • Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der dualen Lehrausbildung
  • von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, beispielsweise im Rahmen einer (Bildungs-)Karenz
  • Weiterbildungen, die auf rechtliche Aspekte fokussieren (z.B. NIS2, DSGVO – außer, es geht um deren Implementierung in IT-Systemen)
  • Weiterbildungen zu allgemeinen Management- bzw. Organisationskompetenzen (z.B. Projekt-, Change-, Lean-Management, Scrum, Agile)
  • Weiterbildungen in den Bereichen Elektrotechnik, Elektronik, Netzwerkinstallation

Geförderte Weiterbildungen können bei 

besucht werden.

Auch online durchgeführte Weiterbildungen und In-House Schulungen dieser Weiterbildungsanbieter sind förderbar.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Scheck 50 % der externen Weiterbildungskosten bzw. maximal 5.000 EUR.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).

  • Ihr Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
  • Für jede:n Mitarbeiter:in muss ein eigener Skills Scheck beantragt werden.
  • Pro Unternehmen können maximal 5 Schecks genehmigt werden.
  • Die Rechnung zur Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vollständig abgeschlossen werden.
  • Ein deutlicher Schwerpunkt in einem der beiden oben genannten Bereichen muss in den Kursinformationen des Weiterbildungsanbieters ersichtlich sein und bei der Antragstellung nachgewiesen werden.
  • Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter gemäß Ausschreibungsleitfaden besucht werden. 
  • Ihr Skills Scheck Antrag kann mehrere Kurse umfassen, wenn diese von derselben Person und beim gleichen Weiterbildungsanbieter besucht werden. Eine Vermischung von Weiterbildungen verschiedener Personen oder verschiedener Anbieter im Antrag ist nicht zulässig.
  • Für Weiterbildungen mit mehreren Teilnehmenden, die zu einem Pauschalpreis angeboten werden, sind die Kosten pro Mitarbeiter:in anzugeben. Für jede:n Mitarbeiter:in ist ein separater Scheck zu beantragen.

Nein, ein Wechsel der Weiterbildung(en) nach Förderungszusage ist nicht möglich.

Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

Nach Abschluss der genehmigten Weiterbildung und der Bezahlung der Rechnung müssen Sie die Rechnung als Endbericht im eCall übermitteln.

Im Zuge des Endberichts verlangt die FFG korrekte und vollständige Rechnungen und Dokumente.

Die Einreichung des Endberichts muss spätestens 18 Monate nach der Antragstellung erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Endberichts durch die FFG.

Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Die FFG hat während der gesamten Laufzeit der Förderung und auch danach die Möglichkeit, die von den Fördernehmenden gemachten Angaben und die Abwicklung der Förderung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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