Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal EUR 5.000. Die Förderquote beträgt maximal 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:
Bei EUR 5.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 2.500.
Bei EUR 10.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 5.000.
Bei EUR 12.000 Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.
Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 5 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).