Mission Klimaneutrale Stadt - Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2026

Forschungs- und Demonstrationsprojekte zur Entwicklung klimaneutraler, resilienter und klimawandelangepasster Städte

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) und der Klima- und Energiefonds haben sich das Ziel gesetzt, gemeinsam durch die Mission „Klimaneutrale Stadt“ die Umsetzung der Energie- und Klimaziele in österreichischen Städten, Quartieren und Gebäuden zu ermöglichen und zu beschleunigen.

Was wird gefördert?

Projektvorhaben für Förderungen können in folgenden Ausschreibungsschwerpunkten eingereicht werden:

  • Ausschreibungsschwerpunkt 1 - Urbane Technologien
  • Ausschreibungsschwerpunkt 2 - Urbane Systeminnovationen 
    • 2.1 Technische, sozial-ökologische und wirtschaftliche Systemlösungen
    • 2.2 Sondierungen für innovative Maßnahmen in (Pionier-)Städten
    • 2.3 Lokale, städtische Quartiershubs zur klimaneutralen und klimaresilienten Quartiersentwicklung in Pionier-Großstädten
  • Ausschreibungsschwerpunkt 3 - Urbane Pilotdemonstrationen
    • 3.1 Sondierungen für Quartiers- und Gebäudedemonstrationen in (Pionier-)Städten
    • 3.2 Quartiers- und Gebäudedemonstrationen
  • Ausschreibungsschwerpunkt 4 - Mobilisierung und Vernetzung für serielles und modulares Sanieren

 

Darüber hinaus werden ebenfalls F&E-Dienstleistungen zu folgenden Themen finanziert:

  • F&E-Dienstleistung 5.1: Grundlagen für Identifikation & Monitoring klimabedingter Schäden und (ökonomischer) Auswirkungen im urbanen Kontext als Beitrag zur Quantifizierung der Kosten des Nichthandelns
  • F&E-Dienstleistung 5.2: Aktivierung von Speicher- und Flexibilitätspotenzialen in Gebäuden und Quartieren

 

Einreichfrist: 01.10.2026 10 Uhr!

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung richtet sich an alle Akteur:innen, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Klimaneutralität von Städten beschäftigen (u.a. „Pionierstädte“).

Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.

Was sind die Einreichkriterien?

Die genauen Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden. Bitte beachten Sie auch den Kostenleitfaden für etwaige Details. 

Am 03.06.26 von 11:00-12:30 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung zur Ausschreibung statt. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin und senden Sie im Vorfeld eine Projektskizze an uns, um das Gespräch effizient gestalten zu können. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Für die Einreichung im Subthema 2.3 und im Subthema 3.2 gelten verpflichtende Vorgespräche als Formalkriterium. Diese haben bis 17.09.2026 zu erfolgen. Die Terminvereinbarung für Vorgespräche hat bis 11.09.2026 zu erfolgen.

Für Vorgespräche im Subthema 2.3 kontaktieren Sie bitte eine der Kontaktpersonen auf der Webseite. Die Anmeldung zu Vorgesprächen für Einreichungen im Subthema 3.2 ist unter diesem Link möglich: verpflichtendes Vorgespräch FFG & KPC 

Bitte beachten Sie die spezielle Projektskizzen-Vorlage für Einreichungen im Subthema 3.2 weiter unten auf dieser Seite.

Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens vier Wochen vor Einreichfrist an [email protected] und [email protected] zu stellen. Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung wird gebeten, die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf die Fragenden nicht möglich ist. Die Anfragen werden bis spätestens zwei Wochen vor Einreichfrist beantwortet und als PDF auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Dezember 2026 vor.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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