Breitband Austria 2030: OpenNet - 1. Ausschreibung 2022 - geschlossen

Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Open Access Netzen
Ausschreibung offen von 23.03.2022 12:00 bis 23.05.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Finanzen Next Generation EU
Das Programm Breitband Austria 2030: OpenNet (BBA2030:ON) fördert die kommunalen Tiefbauarbeiten um längerfristige, großräumige Investitionen für einen kostengünstigen Ausbau von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu ermöglichen.

Finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU - Bundesministerium für Finanzen - FFG

Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden Breitband Austria 2030: OpenNet.

Alle notwendigen Formulare und Unterlagen finden Sie im Downloadcenter hier unten auf dieser Seite und im eCall beim Eingabefeld.

  • die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
  • Projektbeschreibung (inhaltliches Förderungsansuchen) und die geplanten Kosten sind im eCall online einzutragen, erforderliche Dokumente sind im eCall hochzuladen
  • im Fall eines Kooperationsprojekts muss jeder Projektpartner, nach der Einladung der Projektleitung, seinen eigenen Antrag im eCall abschließen 
  • die geografischen Plandaten sind in der WebGIS Applikation über das grafische User-Interface einzugeben oder als Geo-Package hochzuladen, bei Konsortien vom Konsortialführer
  • im Fall eines Konsortialprojekts muss jeder Projektpartner, nach der Einladung der Konsortialführung, einen eigenen Antrag im eCall abschließen
  • nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet
  • nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Post

Erforderliche Einreichdokumente wie aktuelle Jahresdaten, Konsortial- bzw. Kooperationsvereinbarung (nur bei Konsortialprojekten und Ko-Investitionen), Details zu den ZIS Abfragen, Verpflichtungserklärung etc. sind direkt im eCall im dafür vorgesehen Eingabefeld hochzuladen. 

Bitte beachten Sie:

  • das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars, sowie
  • das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förderungsansuchens ist nicht möglich!
  • spätester Zeitpunkt für den Projektstart: 1. Dezember 2022

Anträge können durch den Förderungsnehmer oder durch vertretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzufordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden.

Anschlussförderung Oberösterreich

Das Land OÖ unterstützt weiterhin mittels zusätzlicher Landesförderungen den Breitbandausbau auf Basis der Bundesprogramme BBA2030:ACCESS und BBA2030: OPENNET. Wie schon in der letzten Förderperiode gibt es damit in OÖ für Ausbauprojekte die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung im Ausmaß von maximal 10% bei ACCESS und maximal 15% bei OPENNET.
Diese zusätzlichen Mittel gibt es für Projekte, die beim Bund einen Zuschlag erhalten, die Kriterien zur Flächendeckung(>=95%) erfüllen sowie 4 Fasern/Hausanschluss realisieren. Alle Details zu den Förderbedingungen sind in den Förderrichtlinien zu finden
 
Hinweise:
Die Landesförderrichtlinien treten mit 1. Mai 2022 in Kraft.
Anträge auf Top-up-Förderungen müssen vor Ablauf der Einreichfrist für die 1. Ausschreibung zu den BBA2030-Bundesförderprogrammen (bis spätestens 23. Mai 2022) bei der Landesförderstelle eingelangt sein.
Die Einreichungsbestätigung zum Landesförderantrag ist beim BBA2030-Bundesförderantrag hochzuladen.

Anschlussförderung Salzburg

Das Land Salzburg gewährt im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 des Bundes für die Richtlinien OpenNet und Access eine zusätzliche Anschlussförderung (Top-Up) in Höhe von maximal 40% (OpenNet) bzw. maximal 25% (Access). Im Rahmen der Top-Up-Förderung können Anträge nach Maßgabe der budgetären Mittel innerhalb der Einreichfrist (Zeitraum zwischen Ausschreibungsbeginn und Ausschreibungsende) der jeweiligen Ausschreibung des Bundes gestellt werden. Die Antragstellung der Top-Up-Förderung ist bei der Bundesfördereinreichung bekanntzugeben. Die Eingangsbestätigung der Top-Up-Förderung ist elektronisch via eCall hochzuladen. 
Alle Details zur Förderung sowie die Förderanträge sind auf der Homepage des Landes Salzburg zu finden.

Anschlussförderung Niederösterreich

Nähere Informationen finden sie hier: Beihilfen für den Breitbandausbau

Anschlussförderung Vorarlberg

Das Land Vorarlberg gewährt im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 des Bundes für die Richtlinien OpenNet und Access eine zusätzliche Anschlussförderung (Top-Up). Nähere Informationen finden sie hier: Top-Up Breitband Austria 2030

Anschlussförderung Tirol

Nähere Informationen finden sie hier: OpenNet Anschlussförderung Tirol

 

Kontakt

Dr. Birgit EHRNLEITNER
Dr. Birgit EHRNLEITNER
Programmmanagement

T 0043577555128
DI(FH) Thomas WÖBER
DI(FH) Thomas WÖBER
Programmmanagement

T 0043577555121
DI Karin JOACHIMSTHALER
Programmmanagement

T 0043577555122

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Berichtslegung

Die Berichtslegung sowie die Zwischen- und Endabrechnung erfolgen ausschließlich über den FFG eCall. Bei jedem Bericht ist eine WebGIS-Aktualisierung vorzunehmen.
Wichtiger Hinweis: Die Abrechnung kann auch mittels Bulk-Upload erfolgen. Eine entsprechende Vorlage für das File finden Sie im eCall. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zur Abrechnung.
Bei Konsortialprojekten ist die Konsortialführung für die Berichtslegung verantwortlich.

Hier finden Sie die Vorlagen zu den verpflichtenden Anhängen in Zwischen- und Endberichten. Diese Vorlagen sind auch im eCall direkt verfügbar.

Weitere Hilfedokumente für die Berichtslegung


Publizitätsverpflichtung

Die FFG verweist auf die Publizitätsvorgaben der BBA2030 Programme OpenNet und Access zu der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Kommission um den in der entsprechenden Sonderrichtlinie angeführten Publizitätsverpflichtungen nachzukommen, welche auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) veröffentlicht sind.
Im veröffentlichten Dokument wird umfassend auf die Bestimmungen der Publizität eingegangen, zusätzlich finden Sie im Dokument unterstützende Angaben zu Sichtbarkeit, der Verwendung des EU-Emblems sowie EU-Logos bzw. Symbole in den unterschiedlichen Grafikformaten zum Download.


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