Akteurinnen und Akteure aus voraussichtlich den folgenden Ländern sind eingeladen ihre Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Indien, Irland, Israel, Italien, Kanada (Provinz Alberta), Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, UK (Schottland) sowie die USA.
Bitte beachten Sie, dass sich die Liste der Länder bis zum Start der Ausschreibung noch ändern kann und dass nicht jedes Land jeden Ausschreibungsschwerpunkt fördert.
Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.