CET Partnership Joint Call 2025

Kooperative Forschungsprojekte im Rahmen der Europäischen Partnerschaft – CETP-Ausschreibung 2025

Im Rahmen der Ausschreibung 2025 der Clean Energy Transition Partnership (CETP) sollen in transnationalen Konsortien Forschungs- und Innovationsprojekte zur Erreichung der Energiewende ermöglicht und unterstützt werden.
Voraussichtlicher Start der Ausschreibung Mitte Juni 2025. Diese Webseite wird laufend aktualisiert. Alle dargestellten Inhalte und Informationen können sich laufend ändern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kooperative F&E-Projekte der Industriellen Forschung oder Experimentellen Entwicklung

Die Clean Energy Transition Partnership (CETP) gliedert ihre einzelnen Ausschreibungsschwerpunkte (Call Modules) in sieben Transition Initiatives (TRIs), denen gemeinsame Ziele innewohnen: 

TRI 1: Integrated Net-zero-emissions Energy System

TRI 2: Enhanced Zero-emission Power Technologies

TRI 3: Enabling Climate Neutrality with Storage Technologies, Renewable Fuels and CCU/CCS

TRI 4: Efficient Zero-emission Heating and Cooling Solutions

TRI 5: Integrated Regional Energy Systems

TRI 6: Integrated Industrial Energy Systems

TRI 7: Integration in the Built Environment

Wer wird gefördert?

Akteurinnen und Akteure aus voraussichtlich den folgenden Ländern sind eingeladen ihre Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen: 

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Indien, Irland, Israel, Italien, Kanada (Provinz Alberta), Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, UK (Schottland) sowie die USA. 

Bitte beachten Sie, dass sich die Liste der Länder bis zum Start der Ausschreibung noch ändern kann und dass nicht jedes Land jeden Ausschreibungsschwerpunkt fördert.

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Information folgt.

Was sind die Einreichkriterien?

Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des jeweiligen Instrumentenleitfadens (wird im Downloadcenter zur Verfügung gestellt) sowie der transnationalen Ausschreibung erfüllen. Unter anderen umfassen die nationalen Kriterien die folgenden Bedingungen:

  • In kooperativen F&E-Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein. 
  • Alle österreichischen Partner:innen eines Projekts müssen die gleiche Forschungskategorie (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung) im Antrag wählen.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.

Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposals) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Sofern die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich ist, wird zur Erstellung eines Vollantrags (full proposal) eingeladen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig. 

In der ersten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:

  • Online-Formular (grober Kostenplan, kurze Beschreibung Ihrer Rolle im Projekt, österreichische Projektpartner:innen, etc.) im eCall,
  • das pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang.

In der zweiten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:

  • Online-Formular (detaillierter Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, österreichische Projektpartner:innen, etc.) im eCall,
  • das full proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Die Einreichfristen stehen noch nicht fest. Die dargestellten Einreichfristen sind vorläufig und werden sich ändern.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Information folgt.

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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