ENIN – Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur 5. Ausschreibung

Ausschreibung offen von 09.08.2023 12:00 bis 11.10.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
„Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ – kurz ENIN – ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Ziel, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge im österreichischen Fahrzeugbestand drastisch zu steigern. Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe, (Elektro-, Oberleitungsnutzfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb) und gleichzeitigem ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie, sollen die Emissionen drastisch gesenkt werden.

Was wird gefördert? 

In der 5. Ausschreibung sind €4 Millionen Förderung für Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3 ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Sonderfahrzeugen der Klassen N2 und N3 (siehe Downloadbereich: Liste Sonderfahrzeuge), der Umrüstung des Antriebsstranges zu emissionsfreien Sonderfahrzeugen der Klassen N2 und N3 und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden folgende Gegenstände: 80% der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. 80% der Nettokosten der Umrüstung des Antriebsstranges zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen.

  • Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
  • Oberleitungsnutzfahrzeuge
  • Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.

40% bzw. 60% (im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs) der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert. 

Wer wird gefördert? 

Außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen
Konsortien von außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen, es sollten bei Antragstellung alle Projektpartner bekannt sein. Subauftragnehmer können über Rechnungen oder als Drittkosten abgerechnet werden. Konsortialänderungen sind im Einzelfall nach Prüfung möglich. Bei Unterzeichnung des Förderungsvertrags muss ein Konsortialvertrag vorhanden sein.
Unternehmen aus dem Ausland müssen über einen Standort in Österreich verfügen.

Wie hoch ist die Förderung? 

Die Ausschreibung verfügt über ein Budget von € 4 Mio., gefördert werden 80% der Mehrkosten für emissionsfreie Fahrzeuge bzw. 80% der Umrüstungskosten und 40% der Anschaffungskosten für Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

Was brauche ich für eine Einreichung? 

Die erforderlichen Angaben für die Einreichung entnehmen Sie dem Ausschreibungsleitfaden.

Wann gibt es eine Entscheidung? 

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich 3 Monate nach Ausschreibungsende feststehen.

"Logo von BMK und FFG"

Kontakt

Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
Programmleitung

T 0043577555033
Benedikt ENDRES MSc
Benedikt ENDRES MSc
Projektbetreuung

T 0043577555038
DI Alexandra KUHN
DI Alexandra KUHN
Projektbetreuung

T 0043577555039
DI Sonja RAUCH-HÖPHFFNER
DI Sonja RAUCH-HÖPHFFNER
Projektbetreuung

T 0043577555093
Mathias WEINMAYR BA
Mathias WEINMAYR BA
Projektbetreuung

T 0043577555094

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Ausschreibungsleitfaden

Projektskizze zum Beratungsgespräch

  • Projektskizze (ist drei Tage vor dem Beratungstermin an die FFG zu senden)

Liste Sonderfahrzeuge 

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, sowie die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der Sonderrichtline/AGVO zur Förderung der Umstellung auf emissionsfreie Nutzfahrzeugflotten.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Begleitende Dokumente zur Berichtslegung & Monitoring: