F&E-Infrastrukturförderung 2024

Anschaffung und Aufbau von hochwertiger F&E-Infrastruktur für die Forschung

Mit der Initiative der FFG zur Förderung von F&E-Infrastruktur soll in Österreich die Basis für exzellente Forschung sowohl für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als auch für Unternehmen gestärkt und damit die internationale Positionierung der österreichischen Forschungs- und Innovationsaktivitäten verbessert werden. Die Ausschreibung adressierte somit sowohl F&E-Infrastrukturen für Grundlagenforschung als auch für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung.

Im Rahmen der F&E-Infrastrukturförderung 2024 wurden insgesamt 57 Anträge eingereicht, davon 6 von der Jury zur Förderung empfohlen. Es standen 10,7 Mio. EUR an Förderungen für F&E-Infrastrukturvorhaben zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Mit dieser Ausschreibung wurden Vorhaben zur Anschaffung und zum Aufbau von F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung und für anwendungsorientierte Forschung gefördert. 

Die Ausschreibung war themenoffen und es standen 10,7 Mio. Euro zur Verfügung.

Die geförderten Projekte finden Sie in der FFG Projektdatenbank.

Wer wird gefördert?

Förderbar für den Nutzungstyp „nicht-wirtschaftliche Nutzung“ waren:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z.B. Vereine gemäß Vereinszweck, Betreiber von F&E-Infrastrukturen)

Förderbar für den Nutzungstyp „wirtschaftliche Nutzung“ waren:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?

Die max. Förderungssumme betrug 2,5 Mio. Euro. Die Förderungsquote betrug: 

  • beim Nutzungstyp “nicht-wirtschaftliche Nutzung“: 90%
  • beim Nutzungstyp “wirtschaftliche Nutzung“: 50%

Was sind die Einreichkriterien?

  • Einzel- oder Konsortialantragstellung
  • Laufzeit 3 Jahre
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 500.000 Euro
  • Die antragstellende Organisation/Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Der Projektstandort der anzuschaffenden F&E-Infrastruktur muss sich in Österreich befinden.
  • Pro antragstellender Organisation und Nutzungstyp können max. 2 Förderungsanträge eingereicht werden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgte über den eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums fand im Juni 2025 statt.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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