Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
Einreichschluss im eCall ist der 02.04.2025, 12:00:00 (MESZ).
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.