Industrienahe Dissertationen 2026

für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit F&E-Aktivitäten

Die Ausschreibung Industrienahe Dissertationen 2026 fördert anwendungsorientierte Forschungsprojekte von Dissertant:innen, die in außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen aller Größen mit F&E-Aktivitäten tätig sind, jeweils mit Niederlassungen in Österreich.
Ein klarer wirtschaftlicher Anwendungsbezug ist sicherzustellen. Bei Projekten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird dieser durch Kooperationen mit Unternehmen oder praxisnahe Fragestellungen sichergestellt, zum Beispiel über Zusammenarbeit mit einzelnen Firmen oder die Analyse eines Wirtschaftsbereichs. Die Ergebnisse sollen der österreichischen Wirtschaft zugutekommen und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken.
Die Förderung unterstützt vor allem Personalkosten für hochqualifizierte Nachwuchsforschende und trägt dazu bei, diese langfristig für den österreichischen Forschungs- und Innovationsstandort zu sichern. Gleichzeitig eröffnet die Ausschreibung Karrierewege außerhalb des Wissenschaftssystems und stärkt bestehende Forschende in der antragstellenden Organisation.
Rund 50 % der Mittel sind für Dissertantinnen reserviert, um die Chancengleichheit zu fördern.
Aufgrund einer Systemumstellung kommt es bei Einreichungen im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte Juli zu einer längeren Bearbeitungsdauer der Anträge. Beachten Sie dies bitte bei Einreichung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden industrienahe Dissertationen mit wirtschaftlichem Anwendungsbezug. Thematisch umfasst dies sowohl anwendungsorientierte Forschung in naturwissenschaftlichen oder technischen Bereichen als auch aktuelle Themenfelder der Triple Transition (digitale, sozial-ökologische und nachhaltige Transformation).

Wer wird gefördert?

Einreichberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Unternehmen mit F&E-Aktivitäten, jeweils mit Niederlassungen in Österreich.

Die antragstellende Organisation reicht den Antrag für den/die Dissertant:in ein. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können mehrere Anträge stellen. Deckelung für Unternehmen: Es können maximal zwei Anträge von einem Unternehmen (inkl. verbundener Organisationen) in dieser Ausschreibung genehmigt werden.

Ein Teil der Mittel ist ausgeschöpft: Es können nur noch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Anträge einreichen – die Fördermittel für Unternehmen sind ausgeschöpft.

Wie hoch ist die Förderung?

Es werden bis zu 110.000 EUR pro Projekt und maximal 50 % der Gesamtkosten gefördert. Förderbar sind vor allem Personal- und Reisekosten der Dissertant:innen.

Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen stehen insgesamt 6 Mio. EUR zur Verfügung, für Unternehmen mit F&E-Aktivitäten 770.000 EUR. Rund 50 % der Mittel sind jeweils für Dissertantinnen reserviert.

Sind die Budgetmittel ganz oder teilweise ausgeschöpft, wird die Ausschreibung auch vor Ende der Einreichfrist geschlossen.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Die ausschreibungsspezifischen Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst.
  • Die Dissertation weist einen klaren wirtschaftlichen Anwendungsbezug auf.
  • Dissertant:innen sind während der gesamten Projektlaufzeit in einem Doktoratsstudium inskribiert und für das Projekt bei der geförderten Organisation mit mindestens 860 Stunden pro Jahr angestellt.
  • Das Mentoring wird von der antragstellenden Organisation übernommen, während die wissenschaftliche Betreuung jeweils durch eine Universität mit Promotionsrecht erfolgt.
  • Der Projektstart erfolgt ab Einreichung innerhalb eines Jahres.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich. Die Einreichung beinhaltet unter anderem folgende Elemente, die im eCall unter folgenden Menüpunkten zu erfassen sind:

  • Die Inhaltliche Beschreibung umfasst die Darstellung der Projektinhalte.
  • Der Arbeitsplan beinhaltet die Darstellung der Arbeitspakete und Elemente des Projektmanagements wie Zeitmanagementplan (GANTT Diagramm), Aufgaben, Meilensteine und Ergebnisse.
  • Die Beschreibung der Organisation beinhaltet die Expertise der einzelnen Projektbeteiligten, die Beschreibung der Ergebnisse aus anderen Projekten sowie projektrelevanter Infrastruktur.
  • Kosten und Finanzierung beschreibt alle Kostenkategorien. Die Summen je Arbeitspaket werden automatisch im online Arbeitsplan angezeigt.

Zusätzlich zu den online Elementen müssen folgende verpflichtende Anhänge mit einem Förderungsansuchen hochgeladen und eingereicht werden:

  • Betreuungszusage einer Universität mit Promotionsrecht (siehe Vorlage)
  • Lebensläufe des oder der Dissertant:in sowie des oder der Mentor:in (direkt bei den Personalkosten im eCall)

Das Förderungsansuchen ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

Sind die Budgetmittel ganz oder teilweise ausgeschöpft, wird die Ausschreibung auch vor Ende der Einreichfrist geschlossen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Entscheidungen fallen in der Regel 2–3 Monate nach Einreichung. Während der Systemumstellung ersuchen wir um etwas mehr Geduld.

Die Verständigung erfolgt schriftlich über eCall.

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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