THINK.WOOD.Energie - F&E-Infrastruktur 2022

Erzeugung von Grünen Gasen und Biotreibstoffen aus Holz

Ziel dieser Ausschreibung ist die koordinierte gemeinsame Anschaffung, der Aufbau und die kooperative Nutzung einer F&E-Infrastruktur des Nutzungstyps „nicht-wirtschaftliche Nutzung“ für Grundlagenforschung. Mit dieser geförderten F&E-Infrastruktur sollen bahnbrechende wissenschaftliche Forschung und qualitativ hochwertige Ausbildung in zukunftsorientierten Forschungsfeldern im Rahmen von nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten an Universitäten, Fachhochschulen und (außeruniversitären) Forschungseinrichtungen ermöglicht werden.

Was wird gefördert?

Mit dieser Ausschreibung THINK.WOOD.Energie F&E-Infrastruktur wird die Errichtung einer F&E-Infrastruktur zur Erzeugung und Anwendung von Grünen Gasen (SNG und gegebenenfalls Wasserstoff) und Biotreibstoffen (FT-Treibstoffe) aus nachhaltiger Biomasse und biogenen Reststoffen der Land- und Forstwirtschaft (z.B. auch aus der kaskadischen Nutzung) gefördert.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck

Wie hoch ist die Förderung?

Förderungssumme: maximal 28 Mio. Euro

Was sind die Einreichkriterien?

  • Mindestkonsortium: 5 Konsortialmitglieder, davon mindestens 2 Universitäten und mindestens 1 Fachhochschule
  • Laufzeit: mindestens 0,5 und maximal 3 Jahre
  • Förderbare Gesamtkosten: mindestens 20 Mio. Euro
  • Der Projektstandort der anzuschaffenden F&E-Infrastruktur muss sich in Österreich befinden.
  • Die Betriebsstätte oder Niederlassung jener Organisation, in deren Eigentum die F&E-Infrastruktur steht, muss sich in Österreich befinden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Konsortialführung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem FFG-Ausschreibungs-Management dieser Ausschreibung durchführen. Das Beratungsgespräch ist formale Bedingung für eine Einreichung und bis spätestens 08.03.2023 12:00 Uhr (MEZ) durchzuführen, wobei die Terminvereinbarung bis spätestens 28.02.2023 12:00 Uhr (MEZ) erfolgen muss. Das Nichteinhalten dieser Fristen führt zum formalen Ausschluss vom weiteren Bewertungsprozess.

 

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

  • Einreichschluss im eCall: 31.05.2023, 12:00:00 (MESZ).

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im September 2023 statt. Die Entscheidung ist für Oktober 2023 geplant.

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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