Die Entscheidung zur nationalen Ko-Finanzierung der Projektanträge wird voraussichtlich im September 2024 bekanntgegeben.
Link zum eCall
Für die unterschiedlichen Maßnahmen in den verschiedenen Pilot Lines sind gesonderte Anträge in der jeweils passenden Ausschreibung einzureichen. Berücksichtigen Sie: die FFG spiegelt die Calls des Chips JU d.h. dass für jeden einzelnen Call bzw. Vertrag mit dem Chips JU eine separate Einreichung im FFG-eCall erforderlich ist. Über diese Verlinkung gelangen Sie zur Übersicht der einzelnen nationalen Calls. Um die nationale Ko-Finanzierung zu beanspruchen, müssen Sie in all jenen Ausschreibungen nationale Anträge einreichen, für die Sie eine positive Entscheidung vom Chips JU bekommen haben.