Frequently Asked Questions – THINK.WOOD

Förderberatung

 

THINK.WOOD.Energie

Q: Wird es für THINK.WOOD.Energie eine gesonderte Ausschreibung geben?
A: Ja, die Ausschreibung ist jetzt gerade in der Vorbereitung und wird vermutlich bis Ende des Jahres fertiggestellt und veröffentlicht werden.

Q: Die Ausschreibungen für THINK.WOOD.Energie sollen im Herbst starten, d. h. der Leitfaden wird nicht bereits im Vorhinein herausgegeben?
A: Nein, die Ausschreibung wird vermutlich erst Ende des Jahres starten. Um eine Gleichstellung aller Förderwerbernden gewährleisten zu können, veröffentlicht die FFG den Leitfaden gemeinsam mit der Ausschreibung. Alle Unterlagen und Informationen sind immer für alle öffentlich zugänglich.

THINK.WOOD.Innovation

Q: Sind die derzeitigen Ausschreibungen nur auf Baustoffe und Bauersatzstoffe fokussiert und nicht auf Energieersatzstoffe aus Holz?
A: Ja genau. In erster Linie geht es um die verstärkte Verwendung von Holz im Holzbau. Wir erarbeiten derzeit, welche Projekte im Bereich THINK.WOOD.Energie (energetische Verwertung) ausgeschrieben werden, wobei der Fokus hier auf Holzgas, Treibstoffe und evtl. Wasserstoff liegen wird.

Q: Werden die Fördergelder auf die 4 Ausschreibungstermine aufgeteilt, oder kann es passieren, dass es für den letzten Einreichschluss keine Fördergelder mehr gibt?
A: Ja, das kann sein. Die Fördergelder der 4 Ausschreibungstermine kommen aus einem Topf, somit besteht die Möglichkeit, dass es nicht mehr zu einer 4. Ausschreibung kommt. Es ist wahrscheinlich, dass der Einreichschluss im Jänner 2022 der stärkste sein wird. Die FFG will vorrangig qualitativ hochwertige Projekte fördern, trotzdem kann es kann sein, dass der 4. Ausschreibungstermin gar nicht budgetär gedeckt sein wird.

Q: Muss ein Projekt einem Ausschreibungsschwerpunkt zugeordnet werden, oder können auch mehrere Schwerpunkte berührt werden?
A: Bei den kooperativen F&E-Projekten ist es durchaus so, dass mehrere Schwerpunkte angerissen werden können. Bei der Einreichung muss sich der Antragsteller jedoch entscheiden, was der primäre Ausschreibungsschwerpunkt sein soll.

Bei den Einzelprojekten experimenteller Entwicklung muss das Projekt keinem Schwerpunkt zugeordnet sein.

Q: Können unter Substitution von energieintensiven Bau-, Grund und Werkstoffen auch Projekte zur Herstellung von Materialien aus Holzbestandteilen eingereicht werden, z. B. für die Nutzung von Lignin als Werkstoff?
A: Bei kooperativen F&E-Projekten müsste das möglich sein, jedoch muss man sich hier den Arbeitsplan genau anschauen. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht nur am Wording des Ausschreibungsschwerpunkts orientieren, sondern auch die operativen Ziele der Ausschreibung berücksichtigen.

Q: Wie wird das Begutachtungsverfahren ablaufen? Mit welcher Zeitdauer ist bis zu einer Zusage zu rechnen?
A: Das hängt vom Instrument ab. Es gibt einen Unterschied zwischen Einzelprojekten und kooperativen F&E-Projekten. Bei kooperativen F&E-Projekten kommt das Standard-Bewertungsverfahren zur Anwendung (wie bei allen Ausschreibungen kooperativer Projekte): Das ist ein externes Begutachtungsverfahren im Wettbewerb. Alle Projekte, die bis zum Einreichschluss eingereicht wurden, werden gegeneinander evaluiert, jedes Projekt wird von drei Gutachter:innen beurteilt und bewertet. Da gibt es klar definierte Bewertungskriterien, die im Instrumentenleitfaden aufgelistet sind. Diese Gutachter:innen erstellen eine Vorbewertung und treffen sich anschließend zu einer Jurysitzung, in welcher sie die Projekte diskutieren. Nach dieser Jurysitzung wird eine Förderempfehlung dem zuständigen Ministerium mitgeteilt, welches anhand dieser die tatsächliche Förderentscheidung trifft. Beim ersten Einreichschluss (30.09.2021) sollte die Förderentscheidung vor Weihnachten getroffen werden können.

Q: In welcher Form sind für die Einreichungen von kooperativen F&E-Projekten Kooperationsvereinbarungen notwendig?
A: Bei kooperativen F&E-Projekten müssen alle Partner gemeinsam im eCall einen Antrag einreichen, d. h. jeder Partner braucht einen eCall-Account. Es gibt einen Konsortialführer, also ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder eine Universität, der die Leitung für das Konsortium übernimmt. Der Konsortialführer lädt die anderen Projektpartner im eCall dazu ein, einen gemeinsamen Antrag abzugeben. Jeder Projektpartner muss sich im eCall selber beschreiben. D. h. es erfolgt im ersten Schritt die Einrechnung des Antrags gemeinsam via eCall, dann stehen auch alle Projektpartner im Fördervertrag der FFG . Zusätzlich verlangen wir, dass eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wird, wo gewisse Dinge geregelt werden, wie z. B. Schutzrechte, der Finanzfluss (bei kooperativen F&E-Projekten zahlt die FFG an den Konsortialführer aus, und der Konsortialführer ist für die Weiterleitung der Fördergelder an die Projektpartner verantwortlich), was passiert, wenn ein Partner austreten möchte, wenn ein neuer Partner hinzutreten soll usw.

Somit sind drei Dinge erforderlich: 1) eine gemeinsame Einreichung im eCall, 2) alle Projektpartner unterzeichnen den Fördervertrag, und 3) ist ein Kooperationsvertrag abzuschließen. (LOI sind nicht ausreichend.)

Q: Können ausländische Partner / Forschungseinrichtungen / Unternehmen an einem kooperativen F&E-Projekt beteiligt sein?
A: Ja, beides ist möglich. Für die ausländischen Partner gelten die gleichen Regelungen und Vorgaben wie für die inländischen Projektpartner. Ausländische Projektpartner müssen sich auch dem Abrechnungsregime der FFG unterwerfen, also bereit sein, ihre Projektkosten entsprechend zu belegen, unabhängig von ihrer Organisationsform. Aber es muss dargestellt werden, warum es ausgerechnet ein ausländischer Partner sein soll. Warum kann das nicht ein inländischer Partner sein? D. h. wo liegt der Mehrwert, dass österreichisches Fördergeld ins Ausland fließt? Es gilt zu beachten, dass nicht mehr als 20 % der beantragten Förderung ins Ausland gehen darf.

Auch Verbände oder Innungen können Projektpartner von kooperativen F&E-Projekten sein. Wichtig ist hier eine Organisationsform, die rechtlich in der Lage ist, einen Vertrag zu unterzeichnen. Manche Organisationen müssen gegebenenfalls wie ein Unternehmen oder als nicht-wirtschaftliche Einrichtung im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit eingestuft werden. Es gibt auch Organisationen, die Doppelrollen einnehmen können, wie z. B. Kompetenzzentren: Diese können als Unternehmen oder als Forschungseinrichtung einreichen.

THINK.WOOD.Bildung - Stiftungsprofessuren

Q: Kann man als private Forschungseinrichtung / private Universität einreichen? 
A: Nein. Es sind nur österreichische Universitäten nach dem UG 2002 (§ 6) zur Einreichung berechtigt. 

Q: Kann man eine Kooperation mit einer öffentlichen Universität eingehen und einen Antrag einreichen?
A: Eine Stiftungsprofessur ist kein kooperatives Projekt in diesem Sinne, benötigt aber bereits mit dem Antrag mindestens zwei sogenannte mitfinanzierende Partner. Innerhalb dieser Partnerschaft können später natürlich weitere Kooperationen entstehen (z. B. gemeinsame Forschungsprojekte, Diplomarbeiten etc.).

Q: Sind zur Einreichung Finanzierungszusagen notwendig?
A: Nein, wir verlangen nicht notwendigerweise schriftlichen Zusagen mit der Einreichung, oftmals werden sie aber von den einreichenden Universitäten angehängt. Schlagend werden sie erst mit der Förderzusage. Vor Auszahlung der Startrate muss es jedenfalls eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Universität und den einzelnen mitfinanzierenden Partnern geben. Auch wenn zwischen Einreichung und dem Zeitpunkt der Startrate verhältnismäßig viel Zeit vergeht, haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die Universitäten die im Antrag prognostizierte Finanzierung  vertraglich sicherstellen konnten.

Q: Ab wann fließt die Förderung?
A: Wie bei vielen FFG-Förderungen gibt es auch hier eine Startrate und ein Ratenschema, das auf (bis zu) 5 Jahre aufgeteilt wird. Die Startrate wird dann ausbezahlt, wenn die Auflagen vor Startrate erfüllt sind. Eine Finanzierungslücke ergibt sich dadurch aber in der Praxis nicht, denn die Stiftungsprofessorin oder der Stiftungsprofessor ist ja an der Universität angestellt und bezieht natürlich auch das Gehalt. Das erste Jahr ist aus Erfahrung auch immer ein Aufbaujahr, in dem noch nicht so hohe Kosten anfallen. Die Startrate ist daher oft höher als die Kosten des ersten Jahres.